Wir gestalten Inklusion
Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vor 15 Jahren hat Hamburg viel getan, um der Vision der UN-BRK immer näher zu kommen und eine inklusive Gesellschaft aufzubauen, in der die Rechte aller Menschen – einschließlich derjenigen mit Behinderungen – gleichberechtigt gewahrt werden.
Gesetze allein helfen nicht, es braucht viele Menschen mit guten Ideen und dem Willen zur Veränderung und es braucht Organisationen, die helfen, das eine inklusive Gesellschaft Wirklichkeit wird.
Die hier erwähnten Stellen und Projekte sind nicht abschließend zu verstehen und werden im Laufe der Zeit noch weiter ergänzt.
Inklusionsbüro
Die Hamburger Senatskoordinatorin für Menschen mit Behinderung heißt Ulrike Kloiber. Ihre Aufgaben sind in § Zu ihren Aufgaben gehört es, aus einer unabhängigen Position heraus zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Behörden bzw. der Verwaltung zu vermitteln. Dabei ist sie die Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderungen und Ihren Verbänden und Selbstvertretungen. Außerdem bestärkt sie durch verschiedene Maßnahmen die Inklusion der Gesellschaft. Zum Beispiel wird ein jährlicher Fachtag zu relevanten Themen von ihr organisiert. Ein wesentlicher Teil ihrer Arbeit liegt dabei auch im Kontakt mit unterschiedlichen Gruppen wie zum Beispiel Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, Betriebsräten, Schwerbehindertenvertretungen und viele weitere. Dort setzt sie sich für den Abbau von Barrieren für Menschen mit Behinderung ein.
Partizipationsfonds
Der Hamburger Partizipationsfonds fördert seit dem Jahr 2023 die politische Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Seine gesetzliche Grundlage findet sich in § 15a („Förderung der Partizipation“) des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration organisiert den Partizipationsfonds in Zusammenarbeit mit der BürgerStiftung Hamburg. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen sowie ihre Verbände dabei zu unterstützen, ihre Beteiligungsrechte eigenständig und wirksam wahrzunehmen. Häufig bildet finanzielle Unterstützung die entscheidende Grundlage dafür, dass Teilhabe gelingen kann. Vor diesem Hintergrund hat die Hamburger Bürgerschaft den Partizipationsfonds eingerichtet und die BürgerStiftung Hamburg mit seiner Umsetzung beauftragt.
Förderberechtigt sind Selbstvertretungsorganisationen, Angehörigenorganisationen sowie weitere Organisationen, sofern die Selbstbefähigung von Menschen mit Behinderungen im Mittelpunkt ihrer Arbeit steht. Über die Förderung von Projekten entscheidet ein ehrenamtlicher Beirat, in dem Menschen mit Behinderungen in eigener Sache mitwirken. Die eingereichten Anträge werden zuvor von der Sozialbehörde und der BürgerStiftung Hamburg auf ihre grundsätzliche Förderfähigkeit geprüft.
Schlichtungsstelle HmbBGG
Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Das HmbBGG verpflichtet Hamburgs Fachbehörden, Bezirksämter und öffentlichen Unternehmen, Barrieren für Menschen mit Behinderungen zu verhindern bzw. abzubauen. Die Schlichtungsstelle nach dem HmbBGG ist dabei für Menschen mit Behinderungen, die sich von einer öffentlichen Stelle der Stadt Hamburg zurückgesetzt fühlen. Die Schlichtungsstelle stellt den Kontakt zwischen dem Antragstellenden und der betroffenen öffentlichen Stelle her. Sollte keine Einigung stattfinden, können die Schlichtenden einen Schlichtungsvorschlag unterbreiten. Das Verfahren ist kostenlos, unabhängig und unparteiisch.
Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg
Das Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg berät Hamburger Behörden, Institutionen und Vereine ganzheitlich rund um das Thema Barrierefreiheit. Es stellt ein Team von erfahrenen Architektinnen, Ingenieurinnen und Beratenden für Kommunikation und sensibilisiert, schult, empfiehlt Lösungen, weist auf Probleme hin und zeigt Handlungsbedarf auf. Das Kompetenzzentrum wird von drei Hamburger Organisationen getragen, der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V., dem Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. und dem Verein Barrierefrei Leben e.V.. Gegründet wurde das Zentrum, da diese Vereine ein eigenständiges Beratungsangebot zur Barrierefreiheit öffentlicher Einrichtungen gefordert haben, da solche Angebote vorher hauptsächlich ehrenamtlich geleistet wurden.
Das Kompetenzzentrum wird durch eine finanzielle Zuwendung der Sozialbehörde gefördert.
Digital barriere·frei
Das Projekt Digital barrierefrei hat das Ziel, die digitale Verwaltung in Hamburg für alle zugänglich zu gestalten. Auch im digitalen Raum treffen Menschen mit Behinderung oder auch Menschen mit kurzfristigen Einschränkungen oft auf digitale Barrieren. Deshalb müssen Webauftritte, elektronische Dokumente, Software und mobile Anwendungen ohne Hindernisse bedienbar und lesbar sein. Dazu werden in der Hamburger Verwaltung zum Beispiel smarte Tool zum Erstellen barrierefreier Dokumente integriert. Auch Schulungen, Vorlagen, Videos und digitale Sprechstunden werden mit dem Projekt angeboten. Das Ziel ist es, eine feste Community aufzubauen, die aus Menschen mit Behinderung, Beschäftigten der Stadt und externen Experten besteht, um Praktiken schnell und effizient testen zu können.
Inklusion durch Sport
In Hamburg haben Inklusion und Sport eine lange Tradition. Der Hamburger Aktionsplan „Inklusion und Sport“ wurde bis zum Jahr 2030 fortgeschrieben und weiterentwickelt. Mit der Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Sommerspiele unternimmt Hamburg zudem einen weiteren wichtigen Schritt, um Inklusion im Sport nachhaltig zu stärken.
Weitere Informationen sind auf der Active-City-Seite der Stadt Hamburg verfügbar.