Rechtsgrundlagen und Umsetzung
In Deutschland gibt es viele völkerrechtliche Verträge, Bundes- und Landes-Gesetze für eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen. Die wichtigsten stellen wir Ihnen hier vor:
Was ist die UN-Behindertenrechtskonvention?
Die UN-BRK ist ein Vertrag der Vereinten Nationen (UN) aus dem Jahr 2006. Darin steht: Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte wie alle anderen – zum Lernen, Arbeiten und Leben ohne Hindernisse. Deutschland hat den Vertrag 2007 unterschrieben und 2009 ratifiziert. Seitdem hat die UN-BRK den Rang eines Bundesgesetzes in Deutschland.
Heute haben 193 Länder und die EU den Vertrag angenommen (Stand 2026).
Das Ziel ist Inklusion: Alle sollen gleich mitmachen können.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) entstand, weil Menschen mit Behinderungen weltweit oft benachteiligt wurden. Die Vereinten Nationen (UN) wollten das ändern und einen starken Vertrag schaffen.
- Schon 1981 gab es ein UN-Jahr für Menschen mit Behinderungen, das auf ihre Rechte aufmerksam machte.
- 2001 beschloss die UN-Generalversammlung, einen neuen Vertrag zu entwickeln.
- Von 2002 bis 2006 berieten Länder und Hilfsorganisationen in einem Ausschuss über die Inhalte des Vertrages. Das besondere war, dass von Beginn an viele Menschen mit Behinderungen mit am Tisch saßen und ihre Meinungen, Erfahrungen und Forderungen einbringen konnten.
Diese Mitwirkung an den Inhalten macht die UN-BRK zu seinem besonderen Vertrag. Sie macht Ungerechtigkeiten sichtbar und fordert Veränderungen. Staaten sind verpflichtet, Maßnahmen zur Gleichstellung umzusetzen und regelmäßig zu überprüfen, ob Menschen mit Behinderungen ausreichend geschützt sind. Die UN-BRK setzt einen festen Maßstab für die Politik: Je größer die Unterschiede zwischen ihren Zielen und der Realität sind, desto wichtiger ist ihre Umsetzung. Die langfristige Vision der UN-BRK ist eine inklusive Gesellschaft, in der alle Menschen gleichberechtigt sind.
Zusätzlich gibt die UN-BRK vor, wie der Umsetzungsprozess ablaufen soll, und legt besonderen Wert auf politische Mitbestimmung.
Die Umsetzung der UN-BRK erfolgt auf Bundes- und Länderebene durch die Erstellung von Aktionsplänen. Sie enthalten einzelne Maßnahmen zum Abbau von Barrieren und zur Stärkung von Inklusion in den verschiedenen Lebensbereichen und sollen damit zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen beitragen, um die von der UN-BRK angestrebten Ziele zu erreichen.
Wie ist der Hamburger Landesaktionsplan entstanden?
In Hamburg wurde der erste Landesaktionsplan (LAP) im Jahr 2012 vom Senat beschlossen und in den Jahren 2015, 2017 und 2023 jeweils weiterentwickelt. Die Umsetzung der UN-BRK in Hamburg wird durch die Lenkungsgruppe UN-BRK begleitet. Diese trifft sich zweimal im Jahr. Alle Staatsrätinnen und Staatsräte der Hamburger Fachbehörden und Senatsämter sprechen hier gemeinsam mit dem Vorstand der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. (LAG) und der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, Ulrike Kloiber, über Fortschritte und Probleme bei der Umsetzung der UN-BRK.
Der aktuelle Hamburger Landesaktionsplan (LAP), der acht übergeordnete Handlungsfelder und 66 Maßnahmen umfasst, adressiert nicht nur die mehr als 240.000 Menschen mit Behinderung in Hamburg, sondern die gesamte Stadtgesellschaft. Er stellt ein zentrales Instrument des Senats dar, die Umsetzung der UN-BRK in allen Politikfeldern voranzutreiben, und orientiert sich an den Lebenswelten der Menschen mit Behinderungen.
Die Sozialbehörde organisiert innerhalb der Hamburger Verwaltung die Weiterentwicklung des LAP. Alle Fachbehörden sind in ihrer Zuständigkeit verantwortlich für inhaltliche Ausführung und Weiterentwicklung.
Vor der letzten Fortschreibung des LAPs hat ein großes Beteiligungsverfahren unter dem Titel "Mit Uns! Inklusion gestalten" stattgefunden.
Worum ging es bei dem Beteiligungsverfahren "Mit Uns! Inklusion gestalten"?
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens „Mit Uns! Inklusion gestalten“ haben wir Ideen und Vorschläge für den aktuellen Landesaktionsplan gesammelt. Wir haben gefragt: Was müssen wir in Hamburg verändern, damit Menschen mit Behinderungen überall die gleichen Chancen haben – zum Beispiel in der Schule oder auf der Arbeit? Was sollen wir an unserem Gesundheitssystem verbessern? Wie können wir unsere Stadt so gestalten, dass jeder überall dabei sein kann – egal, ob im Wohnviertel, beim Sport oder im Kino? Viele Hamburgerinnen und Hamburger haben aktiv und leidenschaftlich diskutiert und sich in den Beteiligungsprozess eingebracht. Dafür bedanken wir uns recht herzlich!
Welche Beteiligungsmöglichkeiten gab es?
Die Hamburgerinnen und Hamburger konnten sich über mehrere Wege beteiligen. Es gab Arbeitsgruppen, eine Online-Befragung, aufsuchende Projekte und die Möglichkeit, online Vorschläge und Ideen einzureichen. Alles, was eingereicht wurde, wurde gesammelt. Hier finden Sie die Protokolle der Arbeitsgruppen und die eingereichten Vorschläge.
Wie ging es nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens weiter?
Die Hamburger Bürgerinnen und Bürger haben im Beteiligungsverfahren mehr als 1.800 Vorschläge zu der Frage eingereicht, wie Inklusion in Hamburg verbessert werden kann. Diese Vorschläge wurden von der Sozialbehörde zu insgesamt 270 Forderungen gruppiert, um den Bewertungsprozess zu erleichtern. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Hamburger Fachbehörden haben geprüft und bewertet, inwiefern die Vorschläge umsetzbar sind.
Auf Basis der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens wurden acht fachpolitische Handlungsfelder bestimmt:
- Inklusion als gesamtstädtische Aufgabe
- Bildung von Anfang an
- Barrierefreies Bauen und Wohnen
- Durch die Stadt ohne Barrieren
- Arbeit und Beschäftigung
- Schutz und Unterstützung erfahren
- Selbstbestimmte Freizeit
- Gesundheit und Pflege
Die Verdichtung der Vorschläge zu übergeordneten Handlungsfeldern und Maßnahmen erfolgte in dem Spannungsfeld, dass auf der einen Seite keine Idee verloren gehen sollte – auf der anderen Seite der Landesaktionsplan nicht durch eine zu große Zahl an Kleinst-Maßnahmen überfrachtet werden sollte. Ziel war es, einen klaren strategischen Fokus zu bewahren. Im Ergebnis ist ein großer Teil der Vorschläge in die jetzt enthaltenen 66 Maßnahmen eingeflossen.
Wie wird der Landesaktionsplan weiterentwickelt?
Der Hamburger Landesaktionsplan soll fortwährend fortgeschrieben werden. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der beschlossenen Maßnahmen und Informationen zu deren Umsetzungsstand. Der Stand der Maßnahmenumsetzung wird jährlich aktualisiert und gemeinsam mit dem Vorstand der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. (LAG) sowie dem Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen besprochen. Sowohl die LAG als auch der Landesbeirat können neue Maßnahmenvorschläge einbringen, welche dann von der zuständigen Fachbehörde geprüft werden.
Über eine digitale Ideenbox können Bürgerinnen und Bürger neue Maßnahmenvorschläge einreichen.
Was ist das HmbBGG?
Das Hamburger Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) ist ein Landesgesetz zur Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Hamburg. Das Gesetz orientiert sich dabei an dem Inhalt und der Struktur des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) des Bundes und fügt sich damit neben weiteren Gesetzen wie dem Grundgesetz (GG) und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in ein umfassendes Regelungssystem zur Umsetzung der Rechte für Menschen mit Behinderung ein.
Das HmbBGG untertsützt die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonventionen (UN-BRK) auf Landesebene und zielt darauf ab, Hamburg inklusiver zu gestalten. Aus diesem Grund wurde das ursprünglich 2006 in Kraft getretene HmbBGG 2019 umfangreich novelliert und an die Ansprüche der UN-BRK angepasst.
Inhaltlich verpflichtet das Gesetz Träger der öffentlichen Gewalt Barrieren für Menschen mit Behinderungen zu verhindern bzw. abzubauen. Dazu trifft das Gesetz Regelungen im Bereich Bau und Verkehr, Kommunikation und Gebärdensprache, Gestaltung von Bescheiden und Formularen, Verständlichkeit und Leichte Sprache und barrierefreie Informationstechnik. Zudem enthält das Gesetz diverse Instrumente die den Betroffenen und deren Vertretern die Umsetzung dieser Rechte erleichtern sollen.