Zum Hauptinhalt springen

Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK

Weiterentwicklung und Ausweitung des Budgets für Arbeit

Verantwortliche Behörde
Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration
Handlungsfelder
  1. 5. Arbeit und Beschäftigung
Bezug zur UN-BRK
  1. Artikel 27: Arbeit und Beschäftigung
  2. Artikel 19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
  3. Artikel 5: Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
  4. Artikel 26: Habilitation und Rehabilitation
  5. Artikel 4: Allgemeine Verpflichtungen
Titel der Maßnahme
Weiterentwicklung und Ausweitung des Budgets für Arbeit
Beschreibung der Maßnahme
Zukünftig soll es möglich sein, das Budget für Arbeit unbefristet zu bewilligen, sobald ein unbefristeter Arbeitsvertrag unterschrieben wird. Um den Schritt in ein reguläres Arbeitsverhältnis den Beschäftigten der anderen Leistungsanbieter zu erleichtern, sollen diese Leistungserbringer als Begleitdienste im Budget für Arbeit zugelassen werden. Die Werkstätten, alsterarbeit und Elbe-Werkstätten, werden im Zeitraum 2025-2028 gemeinsam ein Projekt umsetzen, durch das Arbeitgebende auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gezielt angesprochen und beraten werden, Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderungen zu besetzen. Die Elbe-Werkstätten werden in einem Modellprojekt zwei ausgelagerte Arbeitsgruppen in reguläre Arbeitsverhältnisse überleiten. Beide Projekte werden evaluiert und die Erkenntnisse daraus der Praxis zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus soll mit beiden Werkstätten eine konkrete Anzahl von Vermittlungen in reguläre Arbeitsverhältnisse vereinbart werden. Geplant ist zudem eine Öffentlichkeitskampagne zum inklusiven Arbeitsmarkt. Ziel: Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt steigern
Details zum Umsetzungsstand
-
Status der Umsetzung
-