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Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK

Digitalisierung des Landesaktionsplans

Verantwortliche Behörde
Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration
Handlungsfelder
  1. 9. Evaluation und Controlling
Bezug zur UN-BRK
  1. Artikel 4: Allgemeine Verpflichtungen
  2. Artikel 33: Innerstaatliche Durchführung und Überwachung
  3. Artikel 8: Bewusstseinsbildung
  4. Artikel 9: Zugänglichkeit
  5. Artikel 31: UN-BRK: Statistik und Forschung
Titel der Maßnahme
Digitalisierung des Landesaktionsplans
Beschreibung der Maßnahme
Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention soll digitalisiert werden, neue Maßnahmen sollen zukünftig in kürzeren Abständen aufgenommen werden können und online soll der Stand der Umsetzung transparent einsehbar sein. Seit 2012 hat Hamburg einen Landesaktionsplan für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, der 2015, 2019 und nun 2023 fortgeschrieben wurde. Bisher gibt es den Landesaktionsplan und die Weiterentwicklungen in Form von PDF (digital).Zukünftig sollen alle Maßnahmen und Informationen zum Landesaktionsplan online über eine übersichtliche Website einsehbar sein. Dabei ist es wichtig, dass die Website so barrierefrei wie möglich genutzt werden kann. Das Ziel ist, dass alle Menschen leichter lesen und verstehen können, was sich Hamburg für mehr Inklusion und Barrierefreiheit vornimmt. Die Weiterentwicklung des Landesaktionsplans wird dynamischer gestaltet werden. Bisher wurden neue Maßnahmen etwa alle vier Jahre in den Landesaktionsplan aufgenommen und deren Umsetzung geprüft. Künftig werden neue Maßnahmen jährlich bis zweijährlich in den Plan aufgenommen. Zusätzlich wird regelmäßig der Stand der Umsetzung bei den einzelnen Maßnahmen aktualisiert und veröffentlicht werden. So können die Bürgerinnen und Bürger jederzeit und transparent nachlesen, wie weit die Umsetzung eines Vorhabens ist. Ziel: Regelmäßige und transparente Weiterentwicklung des Landesaktionsplans sowie Controlling seiner Maßnahmen
Details zum Umsetzungsstand
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Status der Umsetzung
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