Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK
Ausbau inklusiver Sportangebote
Verantwortliche Behörde
Behörde für Inneres und Sport
Handlungsfelder
- 7. Selbstbestimmte Freizeit
Bezug zur UN-BRK
- Artikel 6: Frauen mit Behinderung
- Artikel 20: Persönliche Mobilität
- Artikel 21: Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen
- Artikel 9: Zugänglichkeit
- Artikel 30: Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
Titel der Maßnahme
Ausbau inklusiver Sportangebote
Beschreibung der Maßnahme
Die Maßnahme dient dazu:
• die teilnehmenden Menschen mit Behinderungen in die Sport- und Bewegungsangebote zu integrieren;
• mehr Vereine zu gewinnen, inklusive Sportangebote anzubieten, um so ein flächendeckendes Angebot zu gewährleisten.
• die Übungsleitenden der Angebote vorab ausreichend zu sensibilisieren und zu qualifizieren
• auf die Existenz der inklusiven Sportangebote kommunikativ adressatengerecht hinzuweisen.
• Auch die niedrigschwelligen Sport- und Bewegungsangebote im öffentlichen Raum (ParkSport, Outdoor-Fitnessgeräte, Bewegungsinseln) sind für Menschen mit Einschränkungen gedacht und inklusiv gestaltet.
Ziel: Fachpolitisches Ziel ist es, mehr Menschen die Teilhabe an Sport und Bewegung zu ermöglichen. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, die Angebote, die sich gleichermaßen an Menschen mit und ohne Einschränkungen richten, auszubauen.
Details zum Umsetzungsstand
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Status der Umsetzung
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