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Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK

Zugangssensible Rechtsantragsaufnahme

Verantwortliche Behörde
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Handlungsfelder
  1. 6. Schutz und Unterstützung erfahren
Bezug zur UN-BRK
  1. Artikel 12: Gleiche Anerkennung vor dem Recht
  2. Artikel 5: Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
  3. Artikel 13: Zugang zur Justiz
  4. Artikel 21: Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen
  5. Artikel 9: Zugänglichkeit
Titel der Maßnahme
Zugangssensible Rechtsantragsaufnahme
Beschreibung der Maßnahme
Schulung der Mitarbeitenden der Rechtsantragsdienste der Gerichte im Umgang mit Menschen mit Behinderungen und in der Erfassung von behinderungsbedingten Zugangshürden im Hinblick auf die barrierefreie Verfahrensgestaltung und die Bereitstellung der geforderten Hilfsmittel gemäß §§ 186 und 191a des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Das Ziel der Maßnahme ist die Erleichterung der wirksamen und mittelbaren Teilnahme an Gerichtsverfahren durch geschulten Rechtsantragsdienst und der Abbau von Zugangshürden.
Details zum Umsetzungsstand
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Status der Umsetzung
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