Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK
„Kultur für alle!“-Fonds
Verantwortliche Behörde
Behörde für Kultur und Medien
Handlungsfelder
- 7. Selbstbestimmte Freizeit
Bezug zur UN-BRK
- Artikel 19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
- Artikel 5: Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
- Artikel 21: Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen
- Artikel 9: Zugänglichkeit
- Artikel 30: Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
Titel der Maßnahme
„Kultur für alle!“-Fonds
Beschreibung der Maßnahme
Die Behörde für Kultur und Medien hat in Kooperation mit der „Hildegard und Horst Röder-Stiftung“ und der Stiftung „Kulturglück“ den Fonds „Kultur für alle!“ ins Leben gerufen. Die geförderten Projekte sollen den Zugang zu Beschäftigung und Qualifizierung im kulturellen Sektor ermöglichen, den Aufbau eines Pools von Kulturvermittlerinnen und Kulturvermittlern mit einer Beeinträchtigung unterstützen und den Abbau von Barrieren beim Zugang zu Kultureinrichtungen beschleunigen. Mit einem jährlichen Volumen von 70.000 Euro und einem Gesamtvolumen von insgesamt 350.000 Euro über die Laufzeit von fünf Jahren sollen sowohl strukturbildende Vorhaben unterstützt werden, die den langfristigen Erfolg des Projektes garantieren, als auch ganz praktische Ideen, mit denen allen der Zugang zur Kultur ermöglicht wird. https://www.hamburg.de/bkm/fonds-kultur-fuer-alle
Ziel: Ziel des Fonds ist es, mithilfe der geförderten Projekte Hamburgerinnen und Hamburgern mit einer körperlichen, seelischen oder kognitiven Behinderung, einer Sinnesbeeinträchtigung oder einer demenziellen Erkrankung den Zugang zur Kultur zu ermöglichen, deren Teilhabe an kulturellen Angeboten aller Sparten erkennbar
zu erhöhen und diese stärker in den Kulturbetrieb einzubinden.
Details zum Umsetzungsstand
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Status der Umsetzung
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