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Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK

Projekt „Inklusive Jugendhilfe“, Einführung der Verfahrenslotsen in Hamburg

Verantwortliche Behörde
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung
Handlungsfelder
  1. 2. Bildung von Anfang an
Bezug zur UN-BRK
  1. Artikel 19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
  2. Artikel 7: Kinder mit Behinderungen
  3. Artikel 26: Habilitation und Rehabilitation
Titel der Maßnahme
Projekt „Inklusive Jugendhilfe“, Einführung der Verfahrenslotsen in Hamburg
Beschreibung der Maßnahme
Das aktuelle Recht in Deutschland sieht junge Menschen mit Behinderungen nicht in erster Linie als junge Menschen, sondern definiert sie vorrangig über ihre Behinderungen. Häufig haben sie daher keinen Zugang zu den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), sondern sind vorrangig dem Erwachsenensystem der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX zugeordnet. Es wird also immer noch künstlich zwischen „Jugendhilfe“-Kindern und „Eingliederungshilfe“-Kindern unterschieden. Die anstehende SGB VIII-Reform sieht vor, im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention alle Leistungen für junge Menschen mit und ohne Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zu bündeln (Inklusive Lösung). Denn für alle jungen Menschen in ihrer Vielfalt tragen sowohl Erziehung wie auch gleichberechtigte Teilhabe dazu bei, dass sie zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten heranwachsen können. Das Projekt hat die Aufgabe, das anstehende Bundesgesetzgebungsverfahren zu dieser SGB VIII-Reform zu begleiten sowie die Steuerung und Umsetzung der inklusiven Lösung in Hamburg sicherzustellen. Ziel: Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe an den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen
Details zum Umsetzungsstand
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Status der Umsetzung
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