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Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK

Stärkung der Ansprechpersonen (Focal Points) für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Verantwortliche Behörde
Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration
Handlungsfelder
  1. 1. Inklusion als gesamtstädtische Aufgabe
Bezug zur UN-BRK
  1. Artikel 8: Bewusstseinsbildung
  2. Artikel 33: Innerstaatliche Durchführung und Überwachung
  3. Artikel 4: Allgemeine Verpflichtungen
Titel der Maßnahme
Stärkung der Ansprechpersonen (Focal Points) für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Beschreibung der Maßnahme
Alle Senatsämter, Fachbehörden und Bezirksämter haben für ihr Ressort Ansprechpersonen für die Anliegen der UN-Behindertenrechtskonvention (sog. Focal Points) benannt. Die Aufgabe der Focal Points besteht unter anderem darin, die Behördenleitung sowie die einzelnen Fachbereiche zu Inklusionsthemen zu beraten und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention voranzubringen. Damit die Focal Points künftig noch stärker fachpolitische Impulse für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention setzen können, soll deren Funktion aufgewertet werden. Um kurze Dienstwege und eine höhere Durchsetzungskraft der Focal Points innerhalb der jeweiligen Behörde zu gewährleisten, soll die Funktion möglichst auf Führungsebene wahrgenommen werden. Ansonsten ist zumindest eine regelhafte Teilnahme an Leitungsrunden wichtig, damit das Querschnittsthema Inklusion künftig in allen Bereichen stärker berücksichtigt wird. Außerdem sollen – beispielsweise in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg – spezielle Fortbildungen für Focal Points angeboten werden.
Details zum Umsetzungsstand
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Status der Umsetzung
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