Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK
Projekt "Schwerpunktschulen stärken"
Verantwortliche Behörde
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung
Handlungsfelder
- 2. Bildung von Anfang an
Bezug zur UN-BRK
- Artikel 24: Bildung
- Artikel 7: Kinder mit Behinderungen
Titel der Maßnahme
Projekt "Schwerpunktschulen stärken"
Beschreibung der Maßnahme
• Beteiligung der Sorgeberechtigten und Schwerpunktschulen durch das „Forum - Schwerpunktschulen stärken“
• Netzwerke für Schulleitungen und Förderkoordinationen aller Schwerpunktschulen herstellen
• Vortragsveranstaltungen, Fort- und Weiterbildungen für die hamburgische Schullandschaft
• Regionale Planung: nachfrageorientierte Erweiterung der Anzahl der Schwerpunktschulen
• Durchführung des Projekts „möglichmacher*"
Ziel: Die pädagogische Alltagspraxis von Schwerpunktschulen soll wirksam und orientiert auf die besonderen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler mit speziellem sonderpädagogischem Förderbedarf in der Inklusion weiterentwickelt werden.
Details zum Umsetzungsstand
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Status der Umsetzung
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