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Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK

Inklusivere Ausrichtung der Hamburger Jugendberufsagentur

Verantwortliche Behörde
Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation
Handlungsfelder
  1. 5. Arbeit und Beschäftigung
  2. 2. Bildung von Anfang an
Bezug zur UN-BRK
  1. Artikel 27: Arbeit und Beschäftigung
  2. Artikel 24: Bildung
Titel der Maßnahme
Inklusivere Ausrichtung der Hamburger Jugendberufsagentur
Beschreibung der Maßnahme
Die Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Übergang von der Schule in die Ausbildung und anschließend in das Erwerbsleben sind sehr komplex und erfordern eine enge Zusammenarbeit von Berufsorientierung, Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung und ggf. Förderung in Ausbildung oder Arbeit. Die seit 2012 als Regelangebot eingerichtete JBA hat die Aufgabe, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 in allen Lebenslagen beim Übergang in Ausbildung, Studium und Beschäftigung zu unterstützen. Junge Menschen mit Behinderungen werden derzeit jedoch überwiegend nicht in der JBA, sondern in der Reha-Ersteingliederung der Agentur für Arbeit beraten. Bei der jetzt anstehenden Weiterentwicklung der JBA soll auch das Thema Inklusion das normierende Organisationsprinzip bilden. Alle Leistungen, Angebote und Strukturen der JBA werden konsequent am Kriterium der Barrierefreiheit und unter Einbindung der erforderlichen Fachexpertise ausgerichtet. Dies gilt sowohl an den Standorten als für die Informations- und Kommunikationskanäle. Ziel: Alle Leistungen, Angebote und Strukturen der Hamburger Jugendberufsagentur (JBA) werden konsequent unter Einbindung der erforderlichen Fachexpertise am Kriterium der Barrierefreiheit ausgerichtet.
Details zum Umsetzungsstand
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Status der Umsetzung
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