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Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK

Überführung der im Projekt „Schwerpunktschulen stärken“ entwickelten Ansätze in Linie unter ministerieller Begleitung

Verantwortliche Behörde
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung
Handlungsfelder
  1. 2. Bildung von Anfang an
Bezug zur UN-BRK
  1. Artikel 24: Bildung
  2. Artikel 7: Kinder mit Behinderungen
  3. Artikel 8: Bewusstseinsbildung
Titel der Maßnahme
Überführung der im Projekt „Schwerpunktschulen stärken“ entwickelten Ansätze in Linie unter ministerieller Begleitung
Beschreibung der Maßnahme
a) Fortsetzung und konzeptionelle Weiterentwicklung der geschaffenen Beteiligungsstrukturen für Sorgeberechtigte und Schwerpunktschulen durch das „Forum -Schwerpunktschulen stärken“ b) Fortsetzung und konzeptionelle Weiterentwicklung der Netzwerkarbeit für Schulleitungen und Förderkoordinatorinnen/Förderkoordinatoren aller Schwerpunktschulen c) Fortsetzung und Weiterentwicklung der Vortragsveranstaltungen, Fort- und Weiterbildungen für die hamburgische Schullandschaft d) Fortsetzung der nachfrageorientierten Erweiterung der Anzahl der Schwerpunktschulen e) Umsetzung der im Modellprojekt „möglichmacher*“ entwickelten Angebote und Maßnahmen Ziel: Die pädagogische Alltagspraxis von Schwerpunktschulen soll wirksam und orientiert auf die besonderen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler mit speziellem sonderpädagogischem Förderbedarf in der Inklusion weiterentwickelt werden.
Details zum Umsetzungsstand
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Status der Umsetzung
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