Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK
Verbesserung der Barrierefreiheit von Grünanlagen und Parks
Verantwortliche Behörde
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Handlungsfelder
- 7. Selbstbestimmte Freizeit
Bezug zur UN-BRK
- Artikel 19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
- Artikel 5: Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
- Artikel 7: Kinder mit Behinderungen
- Artikel 20: Persönliche Mobilität
- Artikel 9: Zugänglichkeit
- Artikel 30: Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
Titel der Maßnahme
Verbesserung der Barrierefreiheit von Grünanlagen und Parks
Beschreibung der Maßnahme
Bei jeder Um- oder Neugestaltung / Neubau von Parkanlagen werden die Themen Barrierefreiheit und Nutzbarkeit für alle Bevölkerungsgruppen (hierzu zählen auch die unten aufgelisteten vulnerablen Gruppen) mitgedacht. Vielfältige Angebote und verschiedenartig gestaltete Bereiche sollen dazu beitragen eine breite Öffentlichkeit anzusprechen.
Ziel: Bei der Um- oder Neugestaltung von Grünanlagen und Parks werden stets Optionen für eine Verbesserung der Barrierefreiheit geprüft und nach Möglichkeit (u.a. unter Berücksichtigung von Vorgaben des Denkmalschutzes) umgesetzt.
Details zum Umsetzungsstand
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Status der Umsetzung
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