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Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK

Verbesserung der Fahrgastinformationen und Sicherstellung des Zwei-Sinne-Prinzips

Verantwortliche Behörde
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Handlungsfelder
  1. 4. Durch die Stadt ohne Barrieren
Bezug zur UN-BRK
  1. Artikel 20: Persönliche Mobilität
  2. Artikel 9: Zugänglichkeit
Titel der Maßnahme
Verbesserung der Fahrgastinformationen und Sicherstellung des Zwei-Sinne-Prinzips
Beschreibung der Maßnahme
Unter der Projektleitung der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) wird derzeit ein System für eine barrierefreie Fahrgastinformation für die im Hamburger Verkehrsverbund (hvv) organisierten Bus- und Bahnbetriebe entwickelt. Das System soll zukünftig während der Reisekette die richtigen Informationen zum richtigen Zeitpunkt in der richtigen Priorisierung für Menschen mit kognitiven oder Sinneseinschränkung zugänglich machen. Mit Hilfe eines geeigneten Endgeräts, wie z.B. einem Smartphone, sollen Informationen gezielt vermittelt oder angefordert werden können. Fahrzeuge und Haltestellen sollen in geeigneter Art und Weise mit diesen Endgeräten kommunizieren und die Fahrgäste während ihrer Reise unterstützen. Darüber hinaus sollen auch ergänzende Ansätze geprüft werden, die ohne das Mitführen eines Endgerätes unterstützen. Bis Ende 2024 soll ein erster Prototyp vorliegen, der zunächst in Bussen der VHH erprobt und anschließend schrittweise auch bei anderen Verkehrsunternehmen und in anderen Verkehrsmitteln zum Einsatz kommen soll. Das digitale Assistenzsystem soll so inklusiv wie möglich werden, in dem die Texte, Menüs, Navigation und sämtliche Informationen einfach und präzise gestaltet werden. So werden auch die Grundsätze der Leichten Sprache erfüllt. Ziel: Barrierefreie Fahrgastinformationen für Personen mit kognitiver oder Sinneseinschränkung
Details zum Umsetzungsstand
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Status der Umsetzung
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