Zum Hauptinhalt springen

Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK

Gynäkologische Versorgung von Frauen mit Mobilitätseinschränkungen

Verantwortliche Behörde
Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration
Handlungsfelder
  1. 8. Gesundheit und Pflege
Bezug zur UN-BRK
  1. Artikel 19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
  2. Artikel 6: Frauen mit Behinderung
  3. Artikel 5: Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
  4. Artikel 9: Zugänglichkeit
  5. Artikel 25: Gesundheit
Titel der Maßnahme
Gynäkologische Versorgung von Frauen mit Mobilitätseinschränkungen
Beschreibung der Maßnahme
Ziel ist, die gynäkologische Versorgung von Frauen mit Mobilitätseinschränkungen zu verbessern. Es werden Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) und den Krankenkassen geführt. Geplant ist die Erarbeitung von konkreten Maßnahmen. Den Belangen von Menschen mit Behinderungen sind gemäß sozialrechtlicher Regelungen, u.a. § 17 Abs. 1 Nr. 4 SGB I und § 2a SGB V besonders Rechnung zu tragen. Ziel: Gynäkologische Versorgung von Frauen mit Mobilitätseinschränkungen verbessern
Details zum Umsetzungsstand
-
Status der Umsetzung
-