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Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK

Barrierefreiheit im Gebäudebestand der Freien und Hansestadt Hamburg

Verantwortliche Behörde
Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration
Handlungsfelder
  1. 3. Barrierefreies Bauen und Wohnen
Bezug zur UN-BRK
  1. Artikel 9: Zugänglichkeit
Titel der Maßnahme
Barrierefreiheit im Gebäudebestand der Freien und Hansestadt Hamburg
Beschreibung der Maßnahme
Nach dem Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) sollen alle Behörden, Bezirksämter und sonstige Einrichtungen der Verwaltung sowie öffentliche Unternehmen, in den von ihnen genutzten und im Eigentum stehenden Bestandsgebäuden, die dem allgemeinen Besucherverkehr dienen, schrittweise bauliche Barrierefreiheit herstellen. Das HmbBGG sieht hierfür ein mehrstufiges Verfahren vor. In Phase I wurde über den Stand der Barrierefreiheit in den Bestandsgebäuden der FHH berichtet. In Phase II sollen verbindliche und überprüfbare Maßnahmen- und Zeitpläne zum weiteren Abbau von Barrieren erarbeitet werden. Die Berichtspflicht erfolgt im Wege eines Folgeprojektes „Maßnahmenfahrpläne Barrierefreiheit". Ziel des Projektes ist die Entwicklung und beispielhafte Erprobung eines zentralen Berichtswesens Barrierefreiheit anhand einer Muster-Matrix zur Erstellung von Maßnahmen-, Zeit- und Kostenplänen. In der Phase III wird die Einhaltung der erarbeiteten Maßnahmen und Zeitpläne kontrolliert. Langfristig wird das Ziel verfolgt, Umbauten und Sanierungen im Rahmen des Klimaplans und im Rahmen der Herstellung von Barrierefreiheit aufeinander abgestimmt und möglichst zeitgleich erfolgen zu lassen. Ziel: Herstellung von Barrierefreiheit in den Bestandsgebäuden der FHH, die dem allgemeinen Besucherverkehr dienen.
Details zum Umsetzungsstand
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Status der Umsetzung
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