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Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK

Weiterentwicklung der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Verantwortliche Behörde
Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration
Handlungsfelder
  1. Arbeit und Beschäftigung
Bezug zur UN-BRK
  1. Artikel 5: Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
  2. Artikel 9: Zugänglichkeit
  3. Artikel 19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
  4. Artikel 24: Bildung
  5. Artikel 26: Habilitation und Rehabilitation
  6. Artikel 27: Arbeit und Beschäftigung
Titel der Maßnahme
Weiterentwicklung der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
Beschreibung der Maßnahme

Im Rahmen der Verhandlungen der Trägerbudgets mit den Werkstätten werden Schwerpunkte bei der Weiterentwicklung des Arbeitsbereiches gesetzt. Die Digitalisierung soll genutzt werden, um die Chancen der beruflichen Teilhabe für Beschäftigte zu verbessern, z.B. durch digitale Lernplattformen oder digitale Assistenzsysteme. Auf die Bedarfe von Menschen mit Kommunikationsschwierigkeiten wird mit einem Projekt der Evangelischen Stiftung Alsterdorf, Unterstützte Kommunikation, eingegangen. Durch eine Bereitstellung verlässlicher Kommunikationsassistenz und -ausstattung, auf individuelle Bedarfe zugeschnitten, sollen die bestehenden Versorgungslücken geschlossen werden. Damit werden für die Betroffenen die Kommunikationsmöglichkeiten und somit die Teilhabechancen grundlegend erweitert. Mit den Werkstätten werden Projekte zur Wirkungskontrolle vereinbart. Das Ziel ist die Ausrichtung der Beschäftigungsangebote auf die Erreichung der gemeinsam mit den Beschäftigten formulierten Teilhabeziele. Die Werkstätten werden ihren Fokus auf das Mobilitätstraining richten. Die Werkstätten werden ihre Angebote stärker mit dem allgemeinen Arbeitsmarkt verzahnen. Es sind entsprechende Quoten von ausgelagerten Arbeitsplätzen sowie eine konkrete Anzahl von Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vereinbart. Ziel: Weiterentwicklung der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Details zum Umsetzungsstand

Die Weiterentwicklung der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen wird intensiv vorangetrieben. Die im Landesaktionsplan beschriebenen einzelnen Maßnahmen befinden sich vollständig in aktiver Umsetzung. Dabei wird das klare Ziel verfolgt, die Arbeitswelt in den Werkstätten moderner, inklusiver und passgenauer für die Bedürfnisse der Beschäftigten zu gestalten. Die Trägerbudgets und die in diesem Rahmen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen zur Schwerpunktsetzung bei der Gestaltung der Reha-Prozesse in den Werkstätten bilden weiterhin einen zentralen Steuerungsmechanismus bei der Umsetzung. Ein besonderer Fokus liegt in der aktuellen Budgetperiode auf der Digitalisierung der Arbeits- und Lernprozesse. Die Werkstätten entwickeln und implementieren digitale Lernplattformen, digitale Assistenzsysteme und statten die Beschäftigten mit Tablets aus. Damit wird den Beschäftigten der Zugang zu Qualifizierung erleichtert und neue berufliche Entwicklungspfade eröffnet. Dies verbessert nicht nur die Vermittlung beruflicher Kompetenzen und steigert die Teilhabemöglichkeiten, auch für Menschen mit komplexen Unterstützungsbedarfen, sondern schafft ein modernes und zukunftssicheres Arbeitsumfeld. Darüber hinaus wird mit dem Projekt im Bereich Unterstützte Kommunikation ein zentrales Vorhaben umgesetzt. Sowohl den Menschen mit Kommunikationsschwierigkeiten als auch den mit ihnen arbeitenden Fachkräften werden verlässliche Kommunikationstools zur Verfügung gestellt. Auf diesem Wege werden bestehende Versorgungslücken geschlossen und vielen Beschäftigten viel mehr Partizipations- und Entwicklungschancen im Arbeitsalltag eröffnet. Auch im Bereich der Qualitäts- und Wirkungsorientierung wurden wichtige Schritte eingeleitet: Die Werkstätten sind derzeit dabei, ihre Reha-Prozesse und -Strukturen noch stärker an den persön¬lichen Teilhabezielen der Beschäftigten auszurichten und die Wirkungsorientierung als leitenden Grundsatz bei den Fachkräften zu verankern, die für die Umsetzung der Reha-Prozesse verantwortlich sind. In diesem Kontext werden die Fachkräfte sensibilisiert und geschult sowie die Instrumente zur individuellen Maßnahmenplanung stärker auf die Wirkungskontrolle ausgerichtet. Damit entsteht ein deutlicher Wandel – weg von rein strukturellen Angeboten hin zu individuell wirksamen Teilhabeplanungen. Nicht zuletzt richten die Werkstätten ihr Augenmerk verstärkt auf Mobilitätstraining. Dieses soll Menschen mit Behinderungen dabei unterstützen, selbstständiger und sicherer mobil zu sein – ein Baustein, der sowohl die Autonomie als auch die gesellschaftliche Teilhabe stärkt. Zudem sind mit den Werkstätten Quoten von ausgelagerten Arbeitsplätzen sowie eine konkrete Anzahl von Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vereinbart, um konsequent die Arbeitsmarktnähe der Reha-Prozesse zu erhöhen sowie die Zielrichtung dieser hervorzuheben. Über die Umsetzungsstände all dieser Vorhaben und Projekte berichten die Werkstätten regelmäßig mehrmals im Jahr der Sozialbehörde.

Status der Umsetzung
In Umsetzung