Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK
Weiterentwicklung und Ausweitung des Budgets für Arbeit
- Verantwortliche Behörde
- Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration
- Handlungsfelder
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- Arbeit und Beschäftigung
- Bezug zur UN-BRK
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- Artikel 4: Allgemeine Verpflichtungen
- Artikel 5: Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
- Artikel 19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
- Artikel 26: Habilitation und Rehabilitation
- Artikel 27: Arbeit und Beschäftigung
- Titel der Maßnahme
- Weiterentwicklung und Ausweitung des Budgets für Arbeit
- Beschreibung der Maßnahme
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Zukünftig soll es möglich sein, das Budget für Arbeit unbefristet zu bewilligen, sobald ein unbefristeter Arbeitsvertrag unterschrieben wird. Um den Schritt in ein reguläres Arbeitsverhältnis den Beschäftigten der anderen Leistungsanbieter zu erleichtern, sollen diese Leistungserbringer als Begleitdienste im Budget für Arbeit zugelassen werden. Die Werkstätten, alsterarbeit und Elbe-Werkstätten, werden im Zeitraum 2025-2028 gemeinsam ein Projekt umsetzen, durch das Arbeitgebende auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gezielt angesprochen und beraten werden, Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderungen zu besetzen. Die Elbe-Werkstätten werden in einem Modellprojekt zwei ausgelagerte Arbeitsgruppen in reguläre Arbeitsverhältnisse überleiten. Beide Projekte werden evaluiert und die Erkenntnisse daraus der Praxis zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus soll mit beiden Werkstätten eine konkrete Anzahl von Vermittlungen in reguläre Arbeitsverhältnisse vereinbart werden. Geplant ist zudem eine Öffentlichkeitskampagne zum inklusiven Arbeitsmarkt. Ziel: Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt steigern
- Details zum Umsetzungsstand
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Die Weiterentwicklung des Budgets für Arbeit nimmt in Hamburg weiter deutlich Fahrt auf. Alle in der Maßnahme beschriebenen Vorhaben befinden sich in aktiver Umsetzung und werden von den beteiligten Akteurinnen und Akteuren engagiert vorangetrieben. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt spürbar zu erleichtern und die Nutzung des Budgets für Arbeit nachhaltig auszubauen. Ein zentraler, bereits umgesetzter Schritt ist die Möglichkeit einer unbefristeten Bewilligung des Budgets für Arbeit, sobald ein unbefristeter Arbeitsvertrag vorliegt. Dies schafft langfristige Planungssicherheit sowohl für Beschäftigte als auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber – ein wesentliches Element, um den inklusiven Arbeitsmarkt weiter zu stärken. Um Beschäftigten der sogenannten „anderen Leistungsanbieter“ einen erleichterten Weg in Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu eröffnen, wurden diese als Begleitdienste im Budget für Arbeit zugelassen. Damit können Menschen mit Behinderungen weiterhin auf vertraute Assistenzpersonen zurückgreifen, die sie durch den Übergangsprozess und weiter im Betrieb begleiten. Dies reduziert Brüche im Übergangssystem und erhöht die Erfolgswahrscheinlichkeit. Einen weiteren bedeutenden Impuls setzt das gemeinsame Projekt „job carving & job crafting“ der alsterarbeit und der Elbe-Werkstätten. Beide Werkstätten arbeiten von 2025 bis 2028 gemeinsam daran, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber des allgemeinen Arbeitsmarktes gezielt anzusprechen und bei der Schaffung passgenauer Tätigkeitsprofile für Menschen mit Behinderungen zu unterstützen. Ziel ist es, Arbeitsplätze so zuzuschneiden, dass Kompetenzen von Menschen mit Behinderungen optimal eingesetzt werden können, und nachhaltige Übergänge in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu schaffen. Die Elbe-Werkstätten arbeiten im Rahmen eines Modellprojekts daran, zwei ausgelagerte Arbeitsgruppen vollständig in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu überführen. Dieser angestrebte systematische Übergang von Werkstattstrukturen in reguläre Beschäftigung ist in dieser Form richtungsweisend und hätte, bei Erfolgt, eine hohe Signalwirkung für weitere Betriebe. Flankierend dazu wurden konkrete Zahlen für Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt mit den Werkstätten vereinbart. Die Umsetzung dieser Zielgrößen wird durch regelmäßig tagende Steuerungsgruppen der Trägerbudgets eng begleitet und aktiv kontrolliert. Ein besonders sichtbares Element der Umsetzungsphase ist die bereits realisierte Öffentlichkeitskampagne „Inklusion? Ist in Arbeit.“ Die Sozialbehörde hat im März 2024 die Kampagne „Inklusion? Ist in Arbeit.“ gestartet, um das Thema inklusiver Arbeitsmarkt sichtbar und greifbar zu machen. Dafür schloss sie sich mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten, der Handelskammer Hamburg und der Wirtschaftsbehörde zu einem kraftvollen Bündnis zusammen. Das zentrale Ziel der Kampagne war es, Personalverantwortliche der Hamburger Unternehmen zu erreichen und sie von den Chancen und Potenzialen inklusiver Beschäftigung zu überzeugen. Besonders hervorgehoben wurde dabei das Instrument „Budget für Arbeit“, das vielfältige Möglichkeiten zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen eröffnet. Den Auftakt bildete eine aufmerksamkeitsstarke Plakataktion im Stadtbild, auf der echte Mitarbeitende mit Behinderungen an ihren Arbeitsplätzen porträtiert wurden. Über QR-Codes gelangten Interessierte direkt zu einer Informationsseite, die alle relevanten Inhalte rund um inklusives Arbeiten übersichtlich bereitstellte. In den folgenden Wochen fanden sechs „Experience Journeys“ statt, bei denen Unternehmen ihre Türen öffneten und ihre inklusiven Arbeitsweisen aus erster Hand zeigten. Personalverantwortliche konnten dort mit Mitarbeitenden mit Behinderungen, Führungskräften und Fachleuten ins Gespräch kommen und wertvolle Einblicke in den betrieblichen Alltag gewinnen. Ein Abschluss folgte am Diversity Day in der Handelskammer mit einer großen Veranstaltung, die inspirierende Perspektiven, Diskussionen und erfolgreiche Praxisbeispiele präsentierte. Insgesamt erwies sich die Kampagne als großer Erfolg und hat zahlreiche Unternehmen ermutigt, sich erstmals aktiv auf den Weg zu einer inklusiven Belegschaft zu machen. Zudem hat die Sozialbehörde darauf hingewirkt, dass das Personalamt im Benehmen mit der Finanzbehörde zwei Hürden für die Einstellung von Menschen mit Behinderung im Budget für Arbeit innerhalb der FHH abgebaut hat. Diese Arbeitsplätze werden im Rahmen des Vollzeitkräfte-Controllings der FHH gesondert ausgewiesen und als arbeits- und inklusionspolitisch gewünschte Personalaufwüchse in den Behörden und Ämtern positiv gewertet. Außerdem können für diese Personengruppe die Möglichkeiten der Stellenanordnung für erleichterten Zugang zur FHH genutzt werden.
- Status der Umsetzung
- In Umsetzung