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Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK

Katastrophenschutz überprüfen

Verantwortliche Behörde
Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration
Handlungsfelder
  1. Schutz und Unterstützung erfahren
Bezug zur UN-BRK
  1. Artikel 4: Allgemeine Verpflichtungen
  2. Artikel 9: Zugänglichkeit
  3. Artikel 11: Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen
  4. Artikel 17: Schutz der Unversehrtheit der Person
  5. Artikel 25: Gesundheit
Titel der Maßnahme
Katastrophenschutz überprüfen
Beschreibung der Maßnahme
Es wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die überprüft, wie die behördlichen Katastrophenschutzkonzepte die Belange von Menschen mit Behinderungen besser berücksichtigen können. Die Überarbeitung der Katastrophenschutzkonzepte geschieht in enger Absprache und unter aktiver Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen. Ziel: Verbesserung des Katastrophenschutzes für Menschen mit Behinderungen
Details zum Umsetzungsstand
Im Rahmen einer Arbeitsgruppe bei der Sozialbehörde wurden für vorher definierte vulnerablen Gruppen Daten aus den jeweiligen Fachbereichen geliefert, zentral aufbereitet und ins digitale Managementsystem eingepflegt (Beispiele: Standorte, Verantwortliche, Anzahl der untergebrachten Personen, etc.). Zudem sollen zukünftig alle Einrichtungen für vulnerable Gruppen in eine digitale, kartenbasierte Anwendung aufgenommen werden, damit den Sicherheitsbehörden wie Polizei und Feuerwehr z.B. bei Evakuierungen wesentliche Informationen zur Einrichtung bereits vorab vorliegen. Für die verantwortliche Betreibern von besonderen Wohnformen wurde als präventive Maßnahme und zur Erhöhung des Schutzes von vulnerablen Gruppen ein Informationsschreiben erarbeitet, das mit einem entsprechenden Anschreiben versandt wurde. Im Rahmen eines Workshops in der Sozialbehörde wurde gemeinsam mit Betreibern eine Planübung "Ausfall der Wärmeversorgung im Winter" mit dem Fokus auf sinnvolle Prävention, Verantwortlichkeiten im Ereignisfall und Handlungssicherheit der Mitarbeitenden der Einrichtung, durchgeführt. Seit Oktober 2025 wird in einer zusätzlichen Arbeitsgruppe in der Behörde für Inneres und Sicherheit das Thema Schutz von Menschen mit eingeschränkten Selbsthilfefähigkeiten weiter bearbeitet.
Status der Umsetzung
Veröffentlicht