Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK
Externe Evaluation des Hamburger Landesaktionsplans
- Verantwortliche Behörde
- Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration
- Handlungsfelder
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- Evaluation und Controlling
- Bezug zur UN-BRK
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- Artikel 4: Allgemeine Verpflichtungen
- Artikel 8: Bewusstseinsbildung
- Artikel 31: UN-BRK: Statistik und Forschung
- Artikel 33: Innerstaatliche Durchführung und Überwachung
- Titel der Maßnahme
- Externe Evaluation des Hamburger Landesaktionsplans
- Beschreibung der Maßnahme
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Die Ziele und Maßnahmen des Landesaktionsplans sollen durch eine externe Evaluation überprüft werden. Der Prozess der wissenschaftlichen Evaluation wird unter Beteiligung der Menschen mit Behinderungen durchgeführt. In diesem Rahmen sollen auch konkrete Empfehlungen benannt werden, wie die Inklusion in Hamburg besser vorangetrieben werden kann. Ziel: Evaluation des Landesaktionsplans
- Details zum Umsetzungsstand
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Da in die Evaluation der Umsetzung der UN-BRK in Hamburg auch die neuen digitalisierten Prozesse zur Fortschreibung des Landesaktionsplanes UN-BRK einbezogen werden sollen, wurde entschieden zunächst das Digitalisierungsprojekt abzuschließen und anschließend das Verfahren für die Vergabe der Evaluierung zu beginnen. Inhaltlich soll insbesondere untersucht werden, ob der neue digitale Landesaktionsplan geeignet ist zur Messung der Umsetzung der UN-BRK in Hamburg und welche analogen Bedarfe neben dem digitalen Landesaktionsplan bestehen.
- Status der Umsetzung
- In Planung