Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK
Gesundheitlicher Hitzeschutz für Menschen mit Behinderungen
- Verantwortliche Behörde
- Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration
- Handlungsfelder
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- Durch die Stadt ohne Barrieren
- Gesundheit und Pflege
- Bezug zur UN-BRK
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- Artikel 5: Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
- Artikel 11: Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen
- Artikel 19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
- Artikel 25: Gesundheit
- Titel der Maßnahme
- Gesundheitlicher Hitzeschutz für Menschen mit Behinderungen
- Beschreibung der Maßnahme
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Die Sozialbehörde verantwortet die Aufstellung eines Hitzeaktionsplan (HAP) für die FHH. Ein HAP ist ein wirksames präventives Instrument, um hitzebedingte Beeinträchtigungen, Erkrankungen und mögliche Todesfälle zu reduzieren. Der HAP ist als Rahmenplan konzipiert und beinhaltet einen Maßnahmenkatalog mit kurz-, mittel- und langfristigen Hitzeschutzmaßnahmen und legt in sogenannten Maßnahmensteckbriefen unter Berücksichtigung (orts-)spezifischer Gegebenheiten die jeweiligen Ziele, Zuständigkeiten, Aufgaben und Kommunikationsstrukturen fest. Die vereinbarten Hitzeschutzmaßnahmen berücksichtigen auch die besondere Hitzevulnerabilität von Menschen mit Behinderungen, indem der HAP unter Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen erstellt sowie Aspekte der Barrierefreiheit bei der Entwicklung und Umsetzung von allen Hitzeschutzmaßnahmen berücksichtigt wurden und auch perspektivisch fortgeschrieben werden. Eine Maßnahme wurde für Menschen mit Behinderungen erarbeitet (L-14 „Hitzeschutz für Menschen mit Behinderungen“). Ziel: Aufstellung eines Hitzeaktionsplans (HAP), um hitzebedingte Beeinträchtigungen, Erkrankungen und mögliche Todesfälle zu reduzieren, - Strukturen und Systeme an die hitzebedingten Herausforderungen des Klimawandels anzupassen bzw. darauf vorzubereiten, - die Widerstandsfähigkeit des Gesundheitssystems zu erhalten, - das thermische Wohlbefinden und damit die Lebensqualität in der Stadt auch während Hitzeperioden aufrecht zu erhalten bzw. zu erhöhen, - Akteurinnen und Akteure aus verschiedenen Lebenswelten und Bereichen dauerhaft miteinander zu vernetzen und zu befähigen, der Gemeinschaftsaufgabe Hitze mittels geeigneter Instrumente und Maßnahmen zu begegnen und - die Bevölkerung zu sensibilisieren und vulnerable Gruppen zu schützen.
- Details zum Umsetzungsstand
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Die Sozialbehörde prüft zusammen mit den zuständigen Fachbehörden und Akteuren/Akteurinnen derzeit die Möglichkeiten zur Umsetzung konkreter Maßnahmen aus dem Hitzeaktionsplan zum Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Hitze. Bei der zukünftigen Fortschreibung und Aktualisierung des Hitzeaktionsplans werden die Belange und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen weiter geprüft und berücksichtigt.
- Status der Umsetzung
- fortlaufend