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Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK

Ausbau inklusiver Sportangebote

Verantwortliche Behörde
Behörde für Inneres und Sport
Handlungsfelder
  1. Selbstbestimmte Freizeit
Bezug zur UN-BRK
  1. Artikel 6: Frauen mit Behinderung
  2. Artikel 9: Zugänglichkeit
  3. Artikel 20: Persönliche Mobilität
  4. Artikel 21: Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen
  5. Artikel 30: Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
Titel der Maßnahme
Ausbau inklusiver Sportangebote
Beschreibung der Maßnahme

Die Maßnahme dient dazu: • die teilnehmenden Menschen mit Behinderungen in die Sport- und Bewegungsangebote zu integrieren; • mehr Vereine zu gewinnen, inklusive Sportangebote anzubieten, um so ein flächendeckendes Angebot zu gewährleisten. • die Übungsleitenden der Angebote vorab ausreichend zu sensibilisieren und zu qualifizieren • auf die Existenz der inklusiven Sportangebote kommunikativ adressatengerecht hinzuweisen. • Auch die niedrigschwelligen Sport- und Bewegungsangebote im öffentlichen Raum (ParkSport, Outdoor-Fitnessgeräte, Bewegungsinseln) sind für Menschen mit Einschränkungen gedacht und inklusiv gestaltet. Ziel: Fachpolitisches Ziel ist es, mehr Menschen die Teilhabe an Sport und Bewegung zu ermöglichen. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, die Angebote, die sich gleichermaßen an Menschen mit und ohne Einschränkungen richten, auszubauen.

Details zum Umsetzungsstand

Der Ausbau der Angebotsvielfalt inklusiver Sportangebote befindet sich in einem fortlaufenden Prozess. Um mehr inklusive Angebote insbesondere bei Sportvereinen zu erreichen, wird die Umsetzung des Aktionsplans Inklusion und Sport des Hamburger Sportbundes unterstützt. Für neue, inklusive Sportgruppen können die Mitgliedsvereine des Hamburger Sportbundes bei diesem eine Anschubfinanzierung beantragen. Die Mittel werden über den Sportfördervertrag von der Behörde für Inneres und Sport bereitgestellt. Zudem finden Qualifizierungsmaßnahmen für Übungsleitende sowie Beratungen der Vereine zum Thema Inklusion statt und es werden Kooperationen zwischen Sportvereinen und Einrichtungen der Behindertenhilfe angestoßen. Auch der Sport im öffentlichen Raum wird inklusiv gedacht. In den letzten Jahren sind sog. "Inklusive Bewegungsinseln" entstanden, die mit ihrer Lage in unmittelbarer Umgebung von Einrichtungen der Behindertenhilfe zu einem aktiven, bewegten Lebensstil für Alle animieren sollen.

Status der Umsetzung
fortlaufend