Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK
- Verantwortliche Behörde
- Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
- Handlungsfelder
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- Arbeit und Beschäftigung
- Bezug zur UN-BRK
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- Artikel 8: Bewusstseinsbildung
- Artikel 9: Zugänglichkeit
- Artikel 26: Habilitation und Rehabilitation
- Artikel 27: Arbeit und Beschäftigung
- Titel der Maßnahme
- ArbeitsschutzPartnerschaft Hamburg: Inklusives Arbeiten Gesund gestalten
- Beschreibung der Maßnahme
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Die ArbeitsschutzPartnerschaft Hamburg ist seit 2005 Hamburgs Bündnis für eine gesunde und sichere Arbeitswelt. Das Projekt „Inklusives Arbeiten gesund gestalten“ beinhaltet: • Vernetzung von Arbeitsschutz- und Inklusionsexpertise • Information von über- und innerbetrieblichen Akteuren (z.B. Veranstaltungen, Internet, Vernetzung von Unterstützungsangeboten) Ziel: Schaffung eines Austauschformats für betriebliche Akteure "Inklusives Arbeiten gesund gestalten"; Arbeitsschutz im Betrieb inklusiv gestalten durch Information inner- und überbetrieblicher Akteure und Verbreitung guter Praxis
- Details zum Umsetzungsstand
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- Status der Umsetzung
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