Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK
- Verantwortliche Behörde
- Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
- Handlungsfelder
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- Schutz und Unterstützung erfahren
- Bezug zur UN-BRK
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- Artikel 5: Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
- Artikel 9: Zugänglichkeit
- Artikel 13: Zugang zur Justiz
- Artikel 21: Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen
- Titel der Maßnahme
- Leichte Sprache in der Justiz
- Beschreibung der Maßnahme
- In Fortbildungen für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sollen die Hintergründe, das Konzept und die Regeln der Leichten Sprache vorgestellt und die Übersetzung juristischer Texte in Leichte Sprache geübt werden. Das Ziel der Maßnahme ist die Erleichterung der wirksamen unmittelbaren und mittelbare Teilnahme an allen Gerichtsverfahren und des Lesens gerichtlicher Schreiben durch den Abbau sprachlicher Barrieren mittels Leichter Sprachen.
- Details zum Umsetzungsstand
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- Status der Umsetzung
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