Die FHH setzt sich für eine stärkere Berücksichtigung sozialer Vergabekriterien ein. Soziale Vergabekriterien ermöglichen unter anderem die bevorzugte Vergabe an Unternehmen, die Menschen mit schwerer Behinderung eine Perspektive am Arbeitsmarkt bieten. Die FHH ist im Rahmen eines laufenden Gesetzesvorhabens dabei, Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe im Vergabeverfahren in Zukunft noch stärker anzusprechen und zu fördern.
Neben einer voraussichtlichen Gesetzesänderung Ende 2023 wird ein bereits bestehender Leitfaden für eine umweltfreundliche Beschaffung (Umweltleitfaden) in einen Nachhaltigkeitsleitfaden weiterentwickelt.
Darin werden neben Aspekten der Umwelt auch soziale Vergabekriterien festgelegt. Ein Nachhaltigkeitsmonitoring soll
künftig eine kontinuierliche Verbesserung und Erfüllung von Vorgaben des Nachhaltigkeitsleitfadens gewährleisten sowie hierüber Transparenz schaffen. Gleichzeitig ist es wichtig, dass die Vergabestellen einen Ermessensspielraum
bei der Umsetzung sozialer Vergabekriterien behalten. Dadurch können die sozialen Vergabekriterien in den jeweils
konkreten öffentlichen Auftrag so einfließen, dass sie im Einzelfall wirksam umgesetzt werden können. Für diese Förderungsmöglichkeit bietet das bestehende Vergaberecht Möglichkeiten, die es stärker zu nutzen gilt. Ziel: Stärkung von sozial-integrativ ausgerichteten Unternehmen wie etwa Werkstätten für behinderte Menschen oder Inklusionsbetrieben im Vergabeverfahren