Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK
- Verantwortliche Behörde
- Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
- Handlungsfelder
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- Schutz und Unterstützung erfahren
- Bezug zur UN-BRK
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- Artikel 5: Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
- Artikel 9: Zugänglichkeit
- Artikel 12: Gleiche Anerkennung vor dem Recht
- Artikel 13: Zugang zur Justiz
- Artikel 21: Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen
- Titel der Maßnahme
- Zugangssensible Rechtsantragsaufnahme
- Beschreibung der Maßnahme
- Schulung der Mitarbeitenden der Rechtsantragsdienste der Gerichte im Umgang mit Menschen mit Behinderungen und in der Erfassung von behinderungsbedingten Zugangshürden im Hinblick auf die barrierefreie Verfahrensgestaltung und die Bereitstellung der geforderten Hilfsmittel gemäß §§ 186 und 191a des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Das Ziel der Maßnahme ist die Erleichterung der wirksamen und mittelbaren Teilnahme an Gerichtsverfahren durch geschulten Rechtsantragsdienst und der Abbau von Zugangshürden.
- Details zum Umsetzungsstand
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- Status der Umsetzung
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