Die Anzahl von psychisch erkrankten Gefangenen und Gefangenen, die aufgrund verschiedener Defizite nicht an normaler, wirtschaftlich ergiebiger Arbeit teilnehmen können, steigt seit einigen Jahren stark an. So kann ein Einsatz in einem regulären Produktionsbetrieb mit entsprechendem Leistungs- und Zeitdruck kontraproduktiv und bei einigen
dieser psychisch erkrankten Gefangenen auch sicherheitsgefährdend sein. Es bedarf für dieses Klientel, insbesondere in der Haft, eine therapeutisch unterstützende Beschäftigung, welche sich förderlich und stabilisierend auswirken kann.
In der Arbeitstherapie/Trainingswerkstatt sollten Gefangene mit unterschiedlichen Defiziten eingesetzt werden. Eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit resultiert häufig aus mangelhaften Sozialverhalten, psychischen und physischen Erkrankungen, Bildungsdefiziten und kognitivem Assistenzbedarf, aber auch langjährigem Drogenkonsum.
Zielsetzung einer Arbeitstherapie oder Trainingswerkstatt ist es, die Gefangenen in einem geschützten Rahmen, bei dem Leistungsdruck nicht bedeutsam ist, zu stabilisieren, sie an Tagesstrukturen zu gewöhnen und ihnen einen Zugang zur Arbeit zu verschaffen. Weiterhin ist die Maßnahme geeignet, um der Zielgruppe Teilhabe an den Resozialisierungsangeboten zu verschaffen. Ziel: Resozialisierung und Teilhabe