Die Behörde für Kultur und Medien fördert spartenübergreifend inklusive Kulturprojekte. Zusätzlich zu dieser Förderung werden auch die Accessosten für ihre Vorführungen (Übersetzung in deutsche Gebärdensprache, Audiodeskription, Schriftverdolmetschung, Übersetzung in Leichte Sprache) finanziell unterstützt. Nach Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln können darüber hinaus Kultureinrichtungen einen Antrag auf Förderung einer barrierefreien Maßnahme stellen.
Das Ziel ist die Erhöhung der Barrierefreiheit von Kulturangeboten und die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit einer
langfristigen körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigung an der Kulturlandschaft der Stadt zu ermöglichen.