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Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK

Förderung inklusiver Kulturprojekte

Verantwortliche Behörde
Behörde für Kultur und Medien
Handlungsfelder
  1. Selbstbestimmte Freizeit
Bezug zur UN-BRK
  1. Artikel 5: Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
  2. Artikel 9: Zugänglichkeit
  3. Artikel 19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
  4. Artikel 21: Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen
  5. Artikel 30: Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
Titel der Maßnahme
Förderung inklusiver Kulturprojekte
Beschreibung der Maßnahme

Die Behörde für Kultur und Medien fördert im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel künstlerische Projekte aller Kultursparten von, mit und für Menschen mit langfristigen körperlichen, geistigen Behinderungen, psychischen Erkrankungen oder Sinnesbeeinträchtigungen. Eine Jury entscheidet nach Antragslage über die Vergabe und Förderhöhe der eingereichten Projekte. Es sollen herausragende und qualitativ anspruchsvolle Einzelprojekte bzw. Projektkonzeptionen unterstützt werden, die eine unverwechselbare schöpferische Eigenart zeigen. Dabei sind insbesondere Projekte zu fördern, • die die gegenwärtigen Entwicklungen im Bereich der Inklusion aufgreifen, reflektieren und weiterentwickeln • die zur Vernetzung und Qualifizierung der Künstlerinnen und Künstler mit einer Behinderung in Hamburg beitragen • die eine inklusive Öffnung und Erweiterung von Strukturen und Programmen bereits bestehender Kulturbetriebe im Fokus haben und eine Ergänzung des vorhandenen Kulturangebots darstellen. Ziel der Förderung ist es, Menschen mit Behinderungen die aktive Teilhabe am kulturellen Leben sowie an künstlerischen Prozessen zu ermöglichen und ihr künstlerisches Potential zu fördern. Ein weiteres Ziel ist es, den gesellschaftlichen Dialog über künstlerische Normen zu stärken und die Inklusion gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention in dem Themenfeld „Kultur“ umzusetzen.

Details zum Umsetzungsstand

Die Behörde für Kultur und Medien fördert kontinuierlich die inklusive Kulturszene. Für das Jahr 2025 beträgt die Förderung 246.000 Euro. Ein Gremium hat dazu die Behörde für Kultur und Medien beraten und 18 Einzelprojekte und das mixed-abled Festival "Aussicht" vorgeschlagen. Ziel der spartenübergreifenden Förderung ist es, herausragende künstlerische Gemeinschaftsprojekte von Künstler*innen mit und ohne eine Behinderung oder psychische Erkrankung zu fördern, die eine unverwechselbare schöpferische Eigenart zeigen. Inklusive Projekte und Initiativen bieten künstlerisch talentierten Menschen mit einer Behinderung unterschiedliche Qualifizierungsmöglichkeiten, von der auch die Hamburger Kultureinrichtungen profitieren. Bei den geförderten Projekten wurde ein besonderes Augenmerk auf die langfristige künstlerische Weiterentwicklung, Qualifizierung und die Möglichkeit von eigenen Gestaltungspielräume von Künstler*innen mit Behinderung und einer psychischen Erkrankung gelegt. Zur langfristigen Verankerung inklusiver Kulturarbeit werden außerdem der Aufbau von Servicestellen und Beratungsstellen für inklusive Projekte gefördert. In allen Sparten steigt die Zahl an Organisationen und Gruppen, die ihre Projekte barrierearmer und inklusiver gestalten wollen, um einen verbesserten Zugang zu gewährleisten.

Status der Umsetzung
fortlaufend