Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK
„Kultur für alle!“-Fonds
- Verantwortliche Behörde
- Behörde für Kultur und Medien
- Handlungsfelder
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- Selbstbestimmte Freizeit
- Bezug zur UN-BRK
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- Artikel 5: Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
- Artikel 9: Zugänglichkeit
- Artikel 19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
- Artikel 21: Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen
- Artikel 30: Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
- Titel der Maßnahme
- „Kultur für alle!“-Fonds
- Beschreibung der Maßnahme
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Die Behörde für Kultur und Medien hat in Kooperation mit der „Hildegard und Horst Röder-Stiftung“ und der Stiftung „Kulturglück“ den Fonds „Kultur für alle!“ ins Leben gerufen. Die geförderten Projekte sollen den Zugang zu Beschäftigung und Qualifizierung im kulturellen Sektor ermöglichen, den Aufbau eines Pools von Kulturvermittlerinnen und Kulturvermittlern mit einer Beeinträchtigung unterstützen und den Abbau von Barrieren beim Zugang zu Kultureinrichtungen beschleunigen. Mit einem jährlichen Volumen von 70.000 Euro und einem Gesamtvolumen von insgesamt 350.000 Euro über die Laufzeit von fünf Jahren sollen sowohl strukturbildende Vorhaben unterstützt werden, die den langfristigen Erfolg des Projektes garantieren, als auch ganz praktische Ideen, mit denen allen der Zugang zur Kultur ermöglicht wird. https://www.hamburg.de/bkm/fonds-kultur-fuer-alle Ziel: Ziel des Fonds ist es, mithilfe der geförderten Projekte Hamburgerinnen und Hamburgern mit einer körperlichen, seelischen oder kognitiven Behinderung, einer Sinnesbeeinträchtigung oder einer demenziellen Erkrankung den Zugang zur Kultur zu ermöglichen, deren Teilhabe an kulturellen Angeboten aller Sparten erkennbar zu erhöhen und diese stärker in den Kulturbetrieb einzubinden.
- Details zum Umsetzungsstand
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Die Hildegard und Horst Röderstiftung, die Stiftung Kulturglück und die Behörde für Kultur und Medien haben auch in 2025 in zwei Förderrunden (Mai und Dezember) Projekte gefördert, die sich zum Ziel gesetzt haben, sozial benachteiligten Menschen die Teilhabe an der Kultur ermöglichen. Daher richten sich die Kulturprojekte meist an Menschen mit einer Behinderung, dementiell Erkrankte, Seniorinnen und Senioren, die aufgrund von Einsamkeit, Zurückgezogenheit und finanzieller Not keinen Zugang zu kulturellen Veranstaltungen und Aktivitäten finden konnten. Insgesamt werden pro Jahr 70.000 € zur Verfügung gestellt. Eine Jury beurteilt die eingereichten Projekte.
- Status der Umsetzung
- In Umsetzung