Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK
- Verantwortliche Behörde
- Behörde für Finanzen und Bezirke
- Handlungsfelder
-
- Arbeit und Beschäftigung
- Bezug zur UN-BRK
-
- Artikel 5: Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
- Artikel 8: Bewusstseinsbildung
- Artikel 9: Zugänglichkeit
- Artikel 19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
- Artikel 27: Arbeit und Beschäftigung
- Titel der Maßnahme
- Weiterentwicklung von Inklusion und Teilhabe in den Unternehmenskonzepten der öffentlichen Unternehmen basierend auf den Zielen der Stadtwirtschaftsstrategie
- Beschreibung der Maßnahme
-
Im Oberziel „Inklusion und Teilhabe“ des Clusters „soziale Verantwortung“ der Stadtwirtschaftsstrategie (nachhaltige Unternehmensstrategie für die öffentlichen Unternehmen der FHH) wird das Ziel definiert, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu fördern und deren Beschäftigung auf dem regulären Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Unternehmen sind verpflichtet, sich bis Mitte 2026 mit diesem Ziel auseinanderzusetzen, bereits vorhandene Handlungsfelder und Maßnahmen dahingehend zu überprüfen und wenn nötig zu ergänzen. Ziel: Verankerung des Oberziels „Inklusion und Teilhabe“ der Stadtwirtschaftsstrategie in den Unternehmenskonzepten der öffentlichen Unternehmen.
- Details zum Umsetzungsstand
-
Die Hamburger Stadtwirtschaftsstrategie mit ihren Zielclustern, darunter das Oberziel „Inklusion und Teilhabe“ im Cluster „Soziale Verantwortung“, wurde von der FHH in die Zielbilder der öffentlichen Unternehmen übertragen. (Hinweis: Dabei wird sich auf die generelle Auseinandersetzung mit der Stadtwirtschaftsstrategie bezogen und nicht explizit auf das Thema „Inklusion und Teilhabe“.) Die öffentlichen Unternehmen prüfen derzeit, wie die Inhalte des Zielbildes in ihre jeweiligen Unternehmenskonzepte integriert werden können.
- Status der Umsetzung
- In Planung