Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK
- Verantwortliche Behörde
- Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung
- Handlungsfelder
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- Bildung von Anfang an
- Bezug zur UN-BRK
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- Artikel 7: Kinder mit Behinderungen
- Artikel 24: Bildung
- Titel der Maßnahme
- Projekt "Schwerpunktschulen stärken"
- Beschreibung der Maßnahme
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• Beteiligung der Sorgeberechtigten und Schwerpunktschulen durch das „Forum - Schwerpunktschulen stärken“ • Netzwerke für Schulleitungen und Förderkoordinationen aller Schwerpunktschulen herstellen • Vortragsveranstaltungen, Fort- und Weiterbildungen für die hamburgische Schullandschaft • Regionale Planung: nachfrageorientierte Erweiterung der Anzahl der Schwerpunktschulen • Durchführung des Projekts „möglichmacher*" Ziel: Die pädagogische Alltagspraxis von Schwerpunktschulen soll wirksam und orientiert auf die besonderen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler mit speziellem sonderpädagogischem Förderbedarf in der Inklusion weiterentwickelt werden.
- Details zum Umsetzungsstand
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- Status der Umsetzung
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