Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK
- Verantwortliche Behörde
- Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung
- Handlungsfelder
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- Gesundheit und Pflege
- Bezug zur UN-BRK
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- Artikel 5: Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
- Artikel 8: Bewusstseinsbildung
- Artikel 24: Bildung
- Artikel 25: Gesundheit
- Titel der Maßnahme
- Heilerziehungspflege – Ausbildung attraktiver gestalten
- Beschreibung der Maßnahme
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Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger sind Fachkräfte im Bereich der Eingliederungshilfe. Sie erbringen Assistenzleistungen und pflegerische Leistungen für Menschen mit Behinderungen. Um den Beruf ausüben zu können, muss eine Ausbildung an einer Fachschule abgeschlossen werden. Die Maßnahme zielt darauf ab zu prüfen, ob die Zugänge zu der Ausbildung erleichtert werden können, um mehr Menschen den Zugang zum Beruf der Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger zu ermöglichen. Darüber hinaus sollen Qualifikationsbausteine in die reformierte Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz mit aufgenommen werden. Durch die Tätigkeiten profitieren Menschen mit Behinderungen, indem sie qualitativ hochwertige Assistenzleistungen erhalten. Ziel: Zugänge zur Ausbildung der Heilerziehungspflege vereinfachen
- Details zum Umsetzungsstand
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- Status der Umsetzung
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