Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK
- Verantwortliche Behörde
- Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung
- Handlungsfelder
-
- Bildung von Anfang an
- Bezug zur UN-BRK
-
- Artikel 7: Kinder mit Behinderungen
- Artikel 8: Bewusstseinsbildung
- Artikel 24: Bildung
- Titel der Maßnahme
- Überführung der im Projekt „Schwerpunktschulen stärken“ entwickelten Ansätze in Linie unter ministerieller Begleitung
- Beschreibung der Maßnahme
-
a) Fortsetzung und konzeptionelle Weiterentwicklung der geschaffenen Beteiligungsstrukturen für Sorgeberechtigte und Schwerpunktschulen durch das „Forum -Schwerpunktschulen stärken“ b) Fortsetzung und konzeptionelle Weiterentwicklung der Netzwerkarbeit für Schulleitungen und Förderkoordinatorinnen/Förderkoordinatoren aller Schwerpunktschulen c) Fortsetzung und Weiterentwicklung der Vortragsveranstaltungen, Fort- und Weiterbildungen für die hamburgische Schullandschaft d) Fortsetzung der nachfrageorientierten Erweiterung der Anzahl der Schwerpunktschulen e) Umsetzung der im Modellprojekt „möglichmacher*“ entwickelten Angebote und Maßnahmen Ziel: Die pädagogische Alltagspraxis von Schwerpunktschulen soll wirksam und orientiert auf die besonderen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler mit speziellem sonderpädagogischem Förderbedarf in der Inklusion weiterentwickelt werden.
- Details zum Umsetzungsstand
-
-
- Status der Umsetzung
- -