Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK
Überführung der im Projekt „Schwerpunktschulen stärken“ entwickelten Ansätze in Linie unter ministerieller Begleitung
- Verantwortliche Behörde
- Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung
- Handlungsfelder
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- Bildung von Anfang an
- Bezug zur UN-BRK
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- Artikel 7: Kinder mit Behinderungen
- Artikel 8: Bewusstseinsbildung
- Artikel 24: Bildung
- Titel der Maßnahme
- Überführung der im Projekt „Schwerpunktschulen stärken“ entwickelten Ansätze in Linie unter ministerieller Begleitung
- Beschreibung der Maßnahme
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a) Fortsetzung und konzeptionelle Weiterentwicklung der geschaffenen Beteiligungsstrukturen für Sorgeberechtigte und Schwerpunktschulen durch das „Forum -Schwerpunktschulen stärken“ b) Fortsetzung und konzeptionelle Weiterentwicklung der Netzwerkarbeit für Schulleitungen und Förderkoordinatorinnen/Förderkoordinatoren aller Schwerpunktschulen c) Fortsetzung und Weiterentwicklung der Vortragsveranstaltungen, Fort- und Weiterbildungen für die hamburgische Schullandschaft d) Fortsetzung der nachfrageorientierten Erweiterung der Anzahl der Schwerpunktschulen e) Umsetzung der im Modellprojekt „möglichmacher*“ entwickelten Angebote und Maßnahmen Ziel: Die pädagogische Alltagspraxis von Schwerpunktschulen soll wirksam und orientiert auf die besonderen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler mit speziellem sonderpädagogischem Förderbedarf in der Inklusion weiterentwickelt werden.
- Details zum Umsetzungsstand
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Das Ziel, die pädagogische Alltagspraxis von Schwerpunktschulen wirksam und orientiert auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler mit speziellem sonderpädagogischem Förderbedarf in der Inklusion weiterzuentwickeln, wird in den Regelstrukturen der Schulen und mit Begleitung der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung umgesetzt. Dazu tragen die untenstehenden Maßnahmen bei: a.) Beteiligungsstrukturen – Das Forum „Schwerpunktschulen stärken“ wurde in regelhafte Strukturen überführt. Sorgeberechtigte werden regelhaft über vorhandene Gremienstrukturen wie Klassenelternrat, Elternrat der Schule, Kreiselternrat und Elternkammer beteiligt (Hamburger Schulgesetz, § 68 bis § 75). b.) Fortsetzung Netzwerkarbeit – Schulleitungen und Förderkoordinationen intensivieren den Austausch zwischen den Schwerpunktschulen in vier jährlich stattfindenden Netzwerktreffen (seit SJ 2024/25). c.) Fortsetzung Vortragsveranstaltungen, Fort- und Weiterbildungen – Die vom Landesinstitut für Qualifizierung und Qualitätsentwicklung in Schulen (LI) entwickelten Fortbildungsreihen bleiben bestehen und stehen allen allgemeinen Schulen offen. Diese werden durch fachliche Impulse der Abteilung B 4 Inklusive Bildung in den Netzwerktreffen für Schulleitungen und Förderkoordinationen ergänzt und erweitert. d.) Fortsetzung der nachfrageorientierten Erweiterung der Anzahl der Schwerpunktschulen – In Hamburg gibt es derzeit 41 Grundschulen und 22 Stadtteilschulen als Schwerpunktschulen (davon sechs Langformschulen). Die Einrichtung weiterer Schwerpunktschulen erfolgt nach regionalen Bedarfen; dabei prüfen die zuständigen Stellen der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung die Eignung potenzieller Schulen sowie deren interne Voraussetzungen. e.) Umsetzung der im Projekt „möglichmacher“ entwickelten Angebote und Maßnahmen – Die beteiligten Schulen haben neue inklusive schulische Praktiken entwickelt, erprobt und strukturell verankert (z. B. Erziehungskonzepte, gemeinsame Förderplanung, Stadtteilkooperationen, Unterrichtsplanungen für inklusive Settings). Diese Ansätze sind auch nach Projektende in der Regelstruktur der Schulen gesichert.
- Status der Umsetzung
- fortlaufend