Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK
- Verantwortliche Behörde
- Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung
- Handlungsfelder
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- Bildung von Anfang an
- Bezug zur UN-BRK
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- Artikel 7: Kinder mit Behinderungen
- Artikel 8: Bewusstseinsbildung
- Artikel 24: Bildung
- Titel der Maßnahme
- Inklusionsbeauftrage für die berufliche Bildung
- Beschreibung der Maßnahme
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• Einsatz von qualifizierten Inklusionsbeauftragten an allen berufsbildenden Schulen • Verfahren zur Feststellung individueller Unterstützungsbedarfe als Grundlage für die Zuweisung der Leistung Arbeitsassistenz • Arbeitsassistenz für Jugendliche mit anerkanntem Unterstützungsbedarf • Ermutigung und Sensibilisierung von Betrieben sowie Unternehmen durch den Einsatz von Arbeitsassistenzen, Jugendlichen mit speziellen Unterstützungsbedarfen Praktika und Ausbildungsplätze zu ermöglichen. Ziel: Umsetzung der Inklusion in der beruflichen Bildung, Schul- und Unterrichtsentwicklung
- Details zum Umsetzungsstand
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- Status der Umsetzung
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