• Einsatz von qualifizierten Inklusionsbeauftragten an allen berufsbildenden Schulen
• Verfahren zur Feststellung individueller Unterstützungsbedarfe als Grundlage für die Zuweisung der Leistung Arbeitsassistenz
• Arbeitsassistenz für Jugendliche mit anerkanntem Unterstützungsbedarf
• Ermutigung und Sensibilisierung von Betrieben sowie Unternehmen durch den Einsatz von Arbeitsassistenzen, Jugendlichen mit speziellen Unterstützungsbedarfen Praktika und Ausbildungsplätze zu ermöglichen.
Ziel: Umsetzung der Inklusion in der beruflichen Bildung, Schul- und Unterrichtsentwicklung