Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK
Prüfung der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) und der IFB-Förderrichtlinien
- Verantwortliche Behörde
- Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
- Handlungsfelder
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- Barrierefreies Bauen und Wohnen
- Bezug zur UN-BRK
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- Artikel 9: Zugänglichkeit
- Artikel 19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
- Artikel 28: Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz
- Titel der Maßnahme
- Prüfung der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) und der IFB-Förderrichtlinien
- Beschreibung der Maßnahme
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Die Hamburgische Bauordnung (HBauO) sieht derzeit anteilig barrierefreie Wohnungen nach DIN 18040-2 für Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten vor. Uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen werden derzeit gesetzlich nicht gefordert. In den Förderrichtlinien der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) für den Neubau von Mietwohnungen (1. und 2. Förderweg) ist die „barrierereduzierte Grundausstattung“ obligatorisch.Diese Begrifflichkeit dient der Beschreibung der Grundanforderungen. Der Wohnstandard „barrierereduziert“ wurde angelehnt an die DIN 18040-2 entwickelt. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Anforderungen an den Wohnraum ist zu prüfen, ob eine Weiterentwicklung dieser Grundanforderungen erforderlich ist. Daher wird die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen eine Arbeitsgruppe einsetzen, um die baulichen Grundanforderungen und die bestehenden gesetzlichen Regelungen in der HBauO zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen und die IFB-Förderrichtlinien weiterzuentwickeln. Ziel: Erhöhung der Zahl barrierereduzierter, barrierefreier und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarer Wohnungen in Hamburg
- Details zum Umsetzungsstand
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Die Neufassung der Hamburgischen Bauordnung (HBauO), gültig ab 1. Januar 2026, fordert in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen, dass die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein müssen (§ 50). Zusätzlich wird die Barrierefreiheit forciert, indem bei Neubauten mit Aufzugspflicht künftig jede dritte Wohnung barrierefrei sein muss, inklusive barrierefrei nutzbarem Freisitz. Ziel ist die einfachere Schaffung von Wohnraum durch ein höheres Maß an Barrierefreiheit und Ausnahmen bei Bestandsumnutzungen. Die IFB-Förderrichtlinien wurden im Kontext der Änderung der HBauO geprüft und angepasst, die Höhe der Förderung wurde inflationsgerecht fortgeschrieben. Die IFB-Förderrichtlinien bieten weiterhin ein in der Regel die Mehrkosten deckendes Förderangebot für Investoren im Sozialwohnungsneubau und darüber hinaus ein Anreizprogramm für Umbauten im Bestand. Eine allgemeine Prüfung der Anforderungen und Förderangebote der IFB-Förderrichtlinien erfolgt regelhaft und fortlaufend. Die Prüfung hinsichtlich der barrierereduzierten Grundausstattung dauert noch an. Weiterführende Gespräche mit Verbänden sind geplant.
- Status der Umsetzung
- In Umsetzung