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Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK

Barrierefreie Mietverträge

Verantwortliche Behörde
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Handlungsfelder
  1. Barrierefreies Bauen und Wohnen
Bezug zur UN-BRK
  1. Artikel 9: Zugänglichkeit
  2. Artikel 19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
  3. Artikel 28: Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz
Titel der Maßnahme
Barrierefreie Mietverträge
Beschreibung der Maßnahme

Prüfung barrierefreier Fassungen oder Erläuterungen des "Hamburger Mietvertrags für Wohnraum" gemeinsam mit dem Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen erfasst Bedarfe in Hinblick auf die Reduzierung von Barrieren des "Hamburger Mietvertrags für Wohnraum" im Austausch mit dem Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen. Sie prüft die Möglichkeiten, entsprechende Hürden für die Verständlichkeit und Lesbarkeit abzubauen, auch in Abstimmung mit dem Grundeigentümerverband. Ziel: Inklusive Wohnungspolitik, Abbau von Barrieren bei der Vermietung von Wohnraum

Details zum Umsetzungsstand

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat sich im September 2024 mit dem Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen getroffen. Sie haben darüber gesprochen, wie man den „Hamburger Mietvertrag für Wohnraum“ besser erklären kann. Das Ziel ist: Alle Menschen sollen den Vertrag gut lesen und verstehen können. Der Mietvertrag soll so geschrieben sein, dass Vorleseprogramme ihn gut lesen können. Das nennt man „screenreadingfähig“. So können Menschen mit Sehbehinderung den Vertrag leichter nutzen. Es soll auch eine einfache Zusammenfassung vom Mietvertrag geben. Die Mitglieder vom Landesbeirat haben gesagt, dass es noch mehr Dinge gibt, die helfen können. Sie möchten, dass es weniger Hindernisse gibt, wenn Menschen eine Wohnung mieten wollen. Die Behörde hat den Grundeigentümer-Verband Hamburg gebeten, den Mietvertrag so zu gestalten, dass Vorleseprogramme ihn lesen können. Der Verband prüft, ob das möglich ist. Die Behörde hat eine Zusammenfassung vom Mietvertrag in Einfacher Sprache geschrieben. Sie hat auch eine Beispiel-Hausordnung in Einfacher Sprache gemacht. Beide Texte sind so gestaltet, dass Vorleseprogramme sie gut lesen können. Das Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg hat der Behörde dabei geholfen. Die Behörde hat eine neue Internetseite gemacht. Dort stehen die einfachen Informationen zum Mietvertrag für Wohnraum. Es gibt auch Hinweise zu Beratungsstellen. Klicken Sie auf diesen Link, um zur Internetseite zu kommen: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/behoerde-fuer-stadtentwicklung-und-wohnen/themen/wohnen/mieten/der-mietvertrag-fuer-wohnraum-1085776 Die Behörde möchte die Informationen auch in Leichter Sprache anbieten. Leichte Sprache ist noch einfacher als Einfache Sprache. Die Behörde will dafür einen Auftrag vergeben.

Status der Umsetzung
In Umsetzung