Prüfung barrierefreier Fassungen oder Erläuterungen des "Hamburger Mietvertrags für Wohnraum" gemeinsam mit dem Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen erfasst Bedarfe in Hinblick auf die Reduzierung von Barrieren des "Hamburger Mietvertrags für Wohnraum" im Austausch mit dem Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen. Sie prüft die Möglichkeiten, entsprechende Hürden für die Verständlichkeit und Lesbarkeit abzubauen, auch in Abstimmung mit dem Grundeigentümerverband.
Ziel: Inklusive Wohnungspolitik, Abbau von Barrieren bei der Vermietung von Wohnraum