Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK
- Verantwortliche Behörde
- Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
- Handlungsfelder
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- Barrierefreies Bauen und Wohnen
- Bezug zur UN-BRK
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- Artikel 9: Zugänglichkeit
- Artikel 19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
- Titel der Maßnahme
- Überarbeitung Bauprüfdienst „Barrierefreies Bauen"
- Beschreibung der Maßnahme
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Der bereits bestehende Bauprüfdienst „Barrierefreies Bauen" (März 2019) ist u.a. aufgrund von Änderungen in der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) anzupassen. Er dient den Bauprüfabteilungen der Bezirksämter als Basis für ein einheitliches, hamburgweites Handeln. Die Überarbeitung wird innerhalb des sogenannten "Geleitzugs" (Anpassung von anderen gesetzlichen Regelungen und Bauprüfdiensten im Nachgang zur Novellierung der Hamburgischen Bauordnung) vorgenommen. Ziel: Weiterentwicklung des Bauordnungsrechts
- Details zum Umsetzungsstand
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- Status der Umsetzung
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