Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK
Überarbeitung Bauprüfdienst „Barrierefreies Bauen"
- Verantwortliche Behörde
- Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
- Handlungsfelder
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- Barrierefreies Bauen und Wohnen
- Bezug zur UN-BRK
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- Artikel 9: Zugänglichkeit
- Artikel 19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
- Titel der Maßnahme
- Überarbeitung Bauprüfdienst „Barrierefreies Bauen"
- Beschreibung der Maßnahme
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Der bereits bestehende Bauprüfdienst „Barrierefreies Bauen" (März 2019) ist u.a. aufgrund von Änderungen in der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) anzupassen. Er dient den Bauprüfabteilungen der Bezirksämter als Basis für ein einheitliches, hamburgweites Handeln. Die Überarbeitung wird innerhalb des sogenannten "Geleitzugs" (Anpassung von anderen gesetzlichen Regelungen und Bauprüfdiensten im Nachgang zur Novellierung der Hamburgischen Bauordnung) vorgenommen. Ziel: Weiterentwicklung des Bauordnungsrechts
- Details zum Umsetzungsstand
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Der Bauprüfdienst "Barrierefreies Bauen" (BPD) beruht im Wesentlichen auf der Hamburgischen Bauordnung im Zusammenhang mit der DIN 18040 „Barrierefreies Bauen“. Diese DIN-Norm befindet sich aktuell aufgrund der europäischen Richtlinie DIN EN 17210 "Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung“ in Überarbeitung. Die Neufassung der Teile 1 (Öffentlich zugängliche Gebäude) und 2 (Wohnungen) sind aktuell noch nicht abgeschlossen, bzw. veröffentlicht. Die Überarbeitung des BPD wird insofern die Veröffentlichung der neuen DIN-Norm abwarten.
- Status der Umsetzung
- angehalten