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Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK

Überarbeitung Bauprüfdienst „Barrierefreies Bauen"

Verantwortliche Behörde
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Handlungsfelder
  1. Barrierefreies Bauen und Wohnen
Bezug zur UN-BRK
  1. Artikel 9: Zugänglichkeit
  2. Artikel 19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
Titel der Maßnahme
Überarbeitung Bauprüfdienst „Barrierefreies Bauen"
Beschreibung der Maßnahme

Der bereits bestehende Bauprüfdienst „Barrierefreies Bauen" (März 2019) ist u.a. aufgrund von Änderungen in der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) anzupassen. Er dient den Bauprüfabteilungen der Bezirksämter als Basis für ein einheitliches, hamburgweites Handeln. Die Überarbeitung wird innerhalb des sogenannten "Geleitzugs" (Anpassung von anderen gesetzlichen Regelungen und Bauprüfdiensten im Nachgang zur Novellierung der Hamburgischen Bauordnung) vorgenommen. Ziel: Weiterentwicklung des Bauordnungsrechts

Details zum Umsetzungsstand

Der Bauprüfdienst "Barrierefreies Bauen" (BPD) beruht im Wesentlichen auf der Hamburgischen Bauordnung im Zusammenhang mit der DIN 18040 „Barrierefreies Bauen“. Diese DIN-Norm befindet sich aktuell aufgrund der europäischen Richtlinie DIN EN 17210 "Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung“ in Überarbeitung. Die Neufassung der Teile 1 (Öffentlich zugängliche Gebäude) und 2 (Wohnungen) sind aktuell noch nicht abgeschlossen, bzw. veröffentlicht. Die Überarbeitung des BPD wird insofern die Veröffentlichung der neuen DIN-Norm abwarten.

Status der Umsetzung
angehalten