Der bereits bestehende Bauprüfdienst „Barrierefreies Bauen" (März 2019) ist u.a. aufgrund von Änderungen in der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) anzupassen. Er dient den Bauprüfabteilungen der Bezirksämter als Basis für ein einheitliches, hamburgweites Handeln.
Die Überarbeitung wird innerhalb des sogenannten "Geleitzugs" (Anpassung von anderen gesetzlichen Regelungen und Bauprüfdiensten im Nachgang zur Novellierung der Hamburgischen Bauordnung) vorgenommen.
Ziel: Weiterentwicklung des Bauordnungsrechts