Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK
- Verantwortliche Behörde
- Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
- Handlungsfelder
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- Inklusion als gesamtstädtische Aufgabe
- Barrierefreies Bauen und Wohnen
- Bezug zur UN-BRK
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- Artikel 8: Bewusstseinsbildung
- Artikel 9: Zugänglichkeit
- Artikel 19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
- Artikel 20: Persönliche Mobilität
- Titel der Maßnahme
- Erstellung eines Leitfadens für inklusives Planen und Kommunizieren
- Beschreibung der Maßnahme
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Durch die Erstellung des Leitfadens „Ein Wegweiser für inklusives Planen und Kommunizieren“ und dem einhergehenden Erarbeitungsprozess soll für das Thema inklusive Stadtentwicklung in der Verwaltung (Fachbehörden und Bezirksämter) sensibilisiert und eine Orientierung für vorhandene und künftige inklusive Stadtentwicklungsprojekte, Planungsprozesse und Kommunikationsformen gegeben werden. Das Papier soll anwendungsorientiert mögliche Fragen der Verwaltungsmitarbeitenden aufgreifen und in Form eines Fragen-Antworten-Katalogs beantworten. Hierzu gehören u. a. das Aufzeigen von vorhandenen Barrieren, Bedürfnissen unterschiedlicher Gruppen von Nutzerinnen und Nutzern, Ansprechpersonen, bestehende Rahmenbedingungen und Anforderungen sowie Best-Practice-Projekte. Da sich Menschen und Möglichkeiten ständig weiterentwickeln, soll dieses Papier auch dazu anregen, miteinander ins Gespräch zu kommen und eigene Antworten zu entwickeln. Ziel: Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung für das Thema inklusives Planen und Kommunizieren, Kompetenzaufbau für Planende zur Schaffung inklusiver städtischer Lebensbereiche und -räume.
- Details zum Umsetzungsstand
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- Status der Umsetzung
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