Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK
- Verantwortliche Behörde
- Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration
- Handlungsfelder
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- Inklusion als gesamtstädtische Aufgabe
- Bezug zur UN-BRK
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- Artikel 4: Allgemeine Verpflichtungen
- Titel der Maßnahme
- Einführung eines Verfahrens zur Normenprüfung im Rahmen künftiger Gesetzgebungsverfahren
- Beschreibung der Maßnahme
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Ein wichtiges Element der Umsetzungsstrategie der UN-Behindertenrechtskonvention ist die systematische Prüfung, ob Gesetzesvorhaben im Einklang mit der Konvention stehen. Diese Vereinbarkeit wird bereits bei der Erstellung von Drucksachen von der federführenden Behörde berücksichtigt. Die Struktur und der Umfang dieser Prüfung sind nicht festgelegt. Eine Beteiligung der Sozialbehörde als Focal Point FHH erfolgt meist, wenn die federführende Behörde bereits eine Relevanz für das Thema Inklusion sieht. Ergänzend soll daher ein Leitfaden entwickelt werden, um die Vereinbarkeit von Gesetzen und Vorschriften mit der UN-Behindertenrechtskonvention möglichst verbindlich und nach den gleichen Maßstäben zu prüfen. Ziel: Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
- Details zum Umsetzungsstand
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Da einige Bundesländer bereits mit einem mehr oder weniger umfangreichen Normenprüfverfahren arbeiten, wird derzeit geprüft, ob es möglich ist den Leitfaden eines anderen Bundeslandes als Grundlage zu übernehmen und anschließend für die Hamburger Prozesse anzupassen. Dabei muss stets mitgedacht werden, dass der Mehraufwand einer Normenprüfung verhältnismäßig zum Nutzen sein muss.
- Status der Umsetzung
- In Planung