Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK
- Verantwortliche Behörde
- Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
- Handlungsfelder
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- Selbstbestimmte Freizeit
- Bezug zur UN-BRK
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- Artikel 5: Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
- Artikel 9: Zugänglichkeit
- Artikel 19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
- Artikel 20: Persönliche Mobilität
- Artikel 30: Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
- Titel der Maßnahme
- Verbesserung des Angebots an barrierefreien Sitzgelegenheiten
- Beschreibung der Maßnahme
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Bei jeder Um- oder Neugestaltung von Parkanlagen wird geprüft ob das bestehende Angebot an Sitzgelegenheiten den Bedürfnissen der Nutzenden entspricht. Es werden bei Bedarf zusätzliche barrierefreie Sitzgelegenheiten aufgestellt. Bei Neubauvorhaben von Parkanlagen werden ausreichend barrierefreie Sitzgelegenheiten von Beginn an eingeplant. Sowohl bei Um- und Neugestaltung und Neubau von Parkanlagen wird durch ein diverses Angebot an verschiedenartigen Sitzgelegenheiten sichergestellt, dass die Bedürfnisse zum Verweilen von einer Vielzahl von unterschiedlichen Nutzenden erfüllt werden. Ziel: Verbesserung des Angebots an barrierefreien Sitzgelegenheiten in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen
- Details zum Umsetzungsstand
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- Status der Umsetzung
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