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Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK

Barrierefreier Ausbau der U- und S-Bahn-Haltestellen

Verantwortliche Behörde
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Handlungsfelder
  1. Durch die Stadt ohne Barrieren
Bezug zur UN-BRK
  1. Artikel 9: Zugänglichkeit
  2. Artikel 20: Persönliche Mobilität
Titel der Maßnahme
Barrierefreier Ausbau der U- und S-Bahn-Haltestellen
Beschreibung der Maßnahme

Der barrierefreie Umbau umfasst den Einbau von Aufzügen zum Bahnsteig, den Einbau von taktilen Orientierungssystemen sowie bei der U-Bahn zusätzlich die Voll- oder Teilerhöhung der Bahnsteige zum niveaugleichen Ein- und Ausstieg auf den Haltestellen. Die noch nicht barrierefreien U- und S-Bahn-Haltestellen sollen mit wenigen Ausnahmen – die durch Abhängigkeiten zu großen Bauprojekten begründet sind – bis Mitte der 2020er Jahre umgebaut werden (Planung). Die künftigen U- und S-Bahn-Haltestellen an den geplanten beziehungsweise in Bau befindlichen Linien werden grundsätzlich barrierefrei errichtet. Ziel: Barrierefreie U- und S-Bahn-Haltestellen

Details zum Umsetzungsstand

Dank der gezielt verstärkten Aktivitäten im sogenannten Lift-Programm stehen nun über 96 Prozent der U-Bahn-Haltestellen barrierefrei zur Verfügung. Waren im Jahr 2011 lediglich 36 U-Bahn-Haltestellen barrierefrei ausgebaut, so sind es inklusive der vor Kurzem barrierefrei ausgebauten Haltestelle Meßberg mittlerweile 81 der 84 U-Bahn-Haltestellen. Auch bei den S-Bahn-Haltestellen konnte eine Steigerung von 32 barrierefreien Stationen im Jahr 2011 auf derzeit 49 barrierefreie Stationen erreicht werden. Der Senat und die Verkehrsunternehmen arbeiten weiter daran, die bisher nicht barrierefrei ausgebauten Haltestellen umzubauen. In dieser Legislaturperiode sollen alle Haltestellen, mit Ausnahme der komplett neu zu bauenden Haltestelle U Sternschanze, barrierefrei ausgebaut werden.

Status der Umsetzung
In Umsetzung