Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK
- Verantwortliche Behörde
- Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
- Handlungsfelder
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- Durch die Stadt ohne Barrieren
- Bezug zur UN-BRK
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- Artikel 9: Zugänglichkeit
- Artikel 20: Persönliche Mobilität
- Titel der Maßnahme
- Barrierefreier Ausbau der U- und S-Bahn-Haltestellen
- Beschreibung der Maßnahme
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Der barrierefreie Umbau umfasst den Einbau von Aufzügen zum Bahnsteig, den Einbau von taktilen Orientierungssystemen sowie bei der U-Bahn zusätzlich die Voll- oder Teilerhöhung der Bahnsteige zum niveaugleichen Ein- und Ausstieg auf den Haltestellen. Die noch nicht barrierefreien U- und S-Bahn-Haltestellen sollen mit wenigen Ausnahmen – die durch Abhängigkeiten zu großen Bauprojekten begründet sind – bis Mitte der 2020er Jahre umgebaut werden (Planung). Die künftigen U- und S-Bahn-Haltestellen an den geplanten beziehungsweise in Bau befindlichen Linien werden grundsätzlich barrierefrei errichtet. Ziel: Barrierefreie U- und S-Bahn-Haltestellen
- Details zum Umsetzungsstand
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- Status der Umsetzung
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