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Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK

Arbeitsgruppe „Inklusive Mobilitätswende“

Verantwortliche Behörde
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Handlungsfelder
  1. Durch die Stadt ohne Barrieren
Bezug zur UN-BRK
  1. Artikel 8: Bewusstseinsbildung
  2. Artikel 9: Zugänglichkeit
  3. Artikel 20: Persönliche Mobilität
Titel der Maßnahme
Arbeitsgruppe „Inklusive Mobilitätswende“
Beschreibung der Maßnahme

Die Arbeitsgruppe (AG) „Inklusive Mobilitätswende“ wurde aufgrund der gemeinsamen Willenserklärung zur inklusiven Mobilitätswende gegründet, die von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und zehn Verbänden unterzeichnet wurde. Dieses Gremium, das von der Amtsleitung Koordinierung Mobilitätswende, Rad- und Fußverkehr geleitet wird, tagt regelmäßig mindestens zweimal im Jahr. Es wirkt darauf hin, dass die Belange der Barrierefreiheit bei allen Vorhaben im Rahmen der Mobilitätswende berücksichtigt werden. Weitere Informationen: https://www.hamburg.de/bvm/barrierefreiheit/ Ziel: Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an der inklusiven Mobilitätswende

Details zum Umsetzungsstand

Die AG hat sich dieses Jahr zu drei Terminen getroffen. Dazu gehörten eine Diskussion mit MOIA rund um deren Services sowie den Bedürfnissen von mobilitätseingeschränkten Personen bei den Fahrzeugen. Die AG hat sich zudem mit der zuständigen Behörde zu Fragen der Gestaltung im öffentlichen Straßenraum ausgetauscht. Es wurde überdies ein Workshop zu den Bedürfnissen von Fußgängerinnen und Fußgängern im Umfeld von Schnellbahnhaltestellen durchgeführt.

Status der Umsetzung
fortlaufend