Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK
- Verantwortliche Behörde
- Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
- Handlungsfelder
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- Durch die Stadt ohne Barrieren
- Bezug zur UN-BRK
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- Artikel 8: Bewusstseinsbildung
- Artikel 9: Zugänglichkeit
- Artikel 20: Persönliche Mobilität
- Titel der Maßnahme
- Arbeitsgruppe „Inklusive Mobilitätswende“
- Beschreibung der Maßnahme
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Die Arbeitsgruppe (AG) „Inklusive Mobilitätswende“ wurde aufgrund der gemeinsamen Willenserklärung zur inklusiven Mobilitätswende gegründet, die von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und zehn Verbänden unterzeichnet wurde. Dieses Gremium, das von der Amtsleitung Koordinierung Mobilitätswende, Rad- und Fußverkehr geleitet wird, tagt regelmäßig mindestens zweimal im Jahr. Es wirkt darauf hin, dass die Belange der Barrierefreiheit bei allen Vorhaben im Rahmen der Mobilitätswende berücksichtigt werden. Weitere Informationen: https://www.hamburg.de/bvm/barrierefreiheit/ Ziel: Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an der inklusiven Mobilitätswende
- Details zum Umsetzungsstand
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- Status der Umsetzung
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