Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK
- Verantwortliche Behörde
- Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation
- Handlungsfelder
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- Durch die Stadt ohne Barrieren
- Bezug zur UN-BRK
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- Artikel 5: Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
- Artikel 8: Bewusstseinsbildung
- Artikel 9: Zugänglichkeit
- Artikel 19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
- Artikel 21: Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen
- Titel der Maßnahme
- Informationsblatt „Empfehlungen für Barrierefreiheit in Hamburger Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben“
- Beschreibung der Maßnahme
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Für in Hamburg ansässige Unternehmen wurde 2024 gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg ein ausschließlich digital verfügbares und barrierefrei lesbares Informationsblatt mit dem Titel "Empfehlungen für Barrierefreiheit in Hamburger Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben" erstellt. Mit dieser Maßnahme wird diese Branche für das Thema Barrierefreiheit sensibilisiert und Anregungen für ein inklusives Einkaufserlebnis gegeben. Ziel ist es, Menschen mit Beeinträchtigungen ein selbstbestimmtes Einkaufen zu ermöglichen. Im Dezember 2024 wurde das Informationsblatt auf der Website von Hamburg.de eingestellt und den nachfolgenden Institutionen zur Veröffentlichung auf geeigneten digitalen Portalen weitergeleitet: • Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg, • der Handelskammer Hamburg, • Handelsverband Nord.
- Details zum Umsetzungsstand
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- Status der Umsetzung
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