Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK
- Verantwortliche Behörde
- Personalamt
- Handlungsfelder
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- Inklusion als gesamtstädtische Aufgabe
- Bezug zur UN-BRK
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- Artikel 4: Allgemeine Verpflichtungen
- Artikel 8: Bewusstseinsbildung
- Titel der Maßnahme
- Aus- und Fortbildungskonzept für die Hamburger Verwaltung
- Beschreibung der Maßnahme
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Gemäß Art. 8 Absatz 2 Buchstabe d) der UN-Behindertenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten zur Förderung von Schulungsprogrammen zur Schärfung des Bewusstseins für Menschen mit Behinderungen und deren Rechte verpflichtet. Daher sollen Themen wie die UN-Behindertenrechtskonvention, Barrierefreiheit und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in die Aus- und Fortbildung der Hamburger Verwaltung systematisch integriert werden. Dazu wird ein Aus- und Fortbildungskonzept entwickelt, das sich an verschiedene Personengruppen und Funktionen der Verwaltung richtet (z.B. Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Nachwuchskräfte und Personalabteilungen). Ziel: Mehr Fachwissen und Sensibilisierung in Bezug auf Inklusionsthemen auf Seiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FHH.
- Details zum Umsetzungsstand
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- Status der Umsetzung
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