Gemäß Art. 8 Absatz 2 Buchstabe d) der UN-Behindertenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten zur Förderung von Schulungsprogrammen zur Schärfung des Bewusstseins für Menschen mit Behinderungen und deren Rechte verpflichtet. Daher sollen Themen wie die UN-Behindertenrechtskonvention, Barrierefreiheit und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in die Aus- und Fortbildung der Hamburger Verwaltung systematisch integriert werden. Dazu wird ein Aus- und Fortbildungskonzept entwickelt, das sich an verschiedene Personengruppen und Funktionen der Verwaltung richtet (z.B. Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Nachwuchskräfte und Personalabteilungen). Ziel: Mehr Fachwissen und Sensibilisierung in Bezug auf Inklusionsthemen auf Seiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FHH.