Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK
Vernetzung aller Inklusionsbeauftragten der Freien und Hansestadt Hamburg
- Verantwortliche Behörde
- Personalamt
- Handlungsfelder
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- Arbeit und Beschäftigung
- Bezug zur UN-BRK
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- Artikel 4: Allgemeine Verpflichtungen
- Artikel 8: Bewusstseinsbildung
- Artikel 27: Arbeit und Beschäftigung
- Artikel 29: Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben
- Artikel 33: Innerstaatliche Durchführung und Überwachung
- Titel der Maßnahme
- Vernetzung aller Inklusionsbeauftragten der Freien und Hansestadt Hamburg
- Beschreibung der Maßnahme
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Innerhalb der FHH haben alle Dienststellen Inklusionsbeauftragte. Diese vertreten die Dienststelle in Angelegenheiten der schwerbehinderten Menschen. Über eine gezielte Vernetzung der Inklusionsbeauftragten sollen Standards bei der Zusammenarbeit der Akteurinnen und Akteure sowie bei der Anwendung des Schwerbehindertenrechts etabliert werden. Im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen, Fachaustauschen und weiteren Maßnahmen (z.B. der Bereitstellung einer Wissensplattform) wird den Inklusionsbeauftragten über das Personalamt eine zentrale Plattform geboten, um im operativen Dienstgeschäft den besonderen Aufgaben und Pflichten sicher gerecht werden zu können. Langfristig soll die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Akteurinnen und Akteuren des Schwerbehindertenrechts verbessert und gestärkt werden. Ziel: Fachpolitisches Ziel ist eine stärkere Verankerung des Themas Inklusion in den Behörden und Ämtern durch eine gezielte Vernetzung der Inklusionsbeauftragten.
- Details zum Umsetzungsstand
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Seit 2024 fanden bisher vier jeweils 2-tägige Fortbildungsveranstaltungen ( in Kooperation zwischen Personalamt und Integrationsamt) für Inklusionsbeauftragte der Dienststellen statt. Für 2026 ist eine weitere Veranstaltung vorgesehen. In verschiedenen Arbeitskreisen für Inklusionsbeauftragte der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgebende (EAA) haben sich Inklusionsbeauftragte der Dienststellen zur beruflichen Teilhabe zusammen mit Inklusionsbeauftragten der freien Wirtschaft ausgetauscht. Zur weiteren Vernetzung der Inklusionsbeauftragten der FHH findet 2 bis 3 mal jährlich unter der Leitung der EAA zusammen mit dem Integrationsamt ein Gesprächskreis Inklusion statt.
- Status der Umsetzung
- In Umsetzung